Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straßenverkehrsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahruntüchtigkeit
  • Abschlussfall: Der unsichere Medizinstudent
  • Falllösung: Der unsichere Medizinstudent

Quiz zum Vortrag

  1. In § 316 StGB.
  2. In § 315 StGB.
  3. In § 315b StGB.
  4. In § 315c StGB.
  1. a) Führen eines Fahrzeugs b) Im Verkehr c) Fahruntauglichkeit
  2. a) Fahrzeughalter b) im Verkehr c) objektive Sorgfaltspflichtverletzung
  3. a) konkrete Gefährdung von Personen oder machen von bedeutendem Wert b) durch Trunkenheit c) am Steuer
  1. Ein Fahrzeug führt, wer es in Bewegung setzt oder hält und überdies Verkehrsvorgänge bewältigt, die mit dessen Betrieb in Zusammenhang stehen.
  2. Ein Fahrzeug führt lediglich, wer am Steuer sitzt und die Macht über das Gaspedal innehat.
  3. Ein Fahrzeug führt nicht unbedingt der Fahrer des Fahrzeugs, sondern in jedem Fall der Halter des Fahrzeuges.
  4. Ein Fahrzeug führt, wer aktiv am Verkehr teilnimmt.
  1. Wenn der Täter nicht mehr in der Lage dazu ist, das von ihm geführte Fahrzeug über eine längere Strecke zu steuern und dabei auf plötzliche Ereignisse entsprechend reagieren zu können.
  2. Wenn der Täter nicht mehr in der Lage dazu ist, das von ihm geführte Kfz zu steuern und dabei die von ihm erwartete Reaktionsfähigkeit vorweist.
  3. Wenn der Täter nicht mehr in der Lage dazu ist, das von ihm geführte Fahrzeug über eine längere Strecke zu steuern und dabei zumindest eingeschränkt auf plötzliche Ereignisse reagieren zu können.
  4. Wenn der Täter in seiner Sinneswahrnehmung - etwa aufgrund des Konsums alkoholhaltiger Getränke - derart eingeschränkt ist, dass er nur noch bedingt reaktionsfähig ist.

Dozent des Vortrages Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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