Umweltgefährdende Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umweltgefährdende Abfallbeseitigung (§ 326 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Umweltdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Umweltgefährdende Abfallbeseitigung
  • Abfallbegriff
  • § 326 I Nr. 4 StGB
  • Fallbeispiel: Nachhaltigkeit
  • Fallbeispiel: Hundespaziergang
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Durch funktionale Verwaltungsakzessorietät (Verwaltungsrechtlicher Abfallbegriff)
  2. Nach einer Legaldefinition im StGB
  3. Nach einer Legaldefinition im BGB
  4. Nach einer Legaldefinition im Bodenschutzgesetz
  1. Den subjektiven Abfallbegriff (Gewillkürter Abfall)
  2. Den objektiven Abfallbegriff (Zwangsabfall)
  3. Den zivilrechtlichen Abfallbegriff (derelinquierter Abfall)
  4. Den normativen Abfallbegriff (definierter Abfall)
  1. Nein, die abstrakte Gefährdung genügt
  2. Ja, es ist eine konkrete Gefährdung erforderlich
  3. Ja, es ist der Erfolg der nachhaltigen Veränderung/Verschmutzung erforderlich
  4. Ja, es ist der Erfolg der (auch vorübergehenden Veränderung/Verschmutzung erforderlich

Dozent des Vortrages Umweltgefährdende Abfallbeseitigung (§ 326 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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