Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Der Versuch“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unmittelbares Ansetzen
  • Teilverwirklichungsformel
  • Gefährdungszeitspanne
  • Mitwirkungshandlung des ahnungslosen Opfers
  • Wiederholung der Allgemeinen Ansatzformel
  • Fallbeispiel: Pfeffertütenfall
  • Falllösung: Pfeffertütenfall

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht`s los" überschreitet und er eine Handlung aufgenommen hat, die nach seinem Tatplan unmittelbar zum Erfolg führen soll
  2. Wenn der Täter alles erforderliche getan hat um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
  3. Wenn der Täter alsbald den Tatort erreichen wird
  4. Wenn der Täter in die Schutzsphäre des Opfers eingedrungen ist
  1. Wenn der Hintermann den Geschehensablauf aus den Händen gibt, sofern es nach seiner Vorstellung alsbald zur Tatbestandsverwirklichung kommen soll
  2. Wenn der Tatmittler unmittelbar zur Tathandlung ansetzt
  3. Wenn der mittelbare Täter beginnt auf den Tatmittler einzuwirken
  4. Wenn der tatbestandliche Erfolg durch den Tatmittler eingetreten ist
  1. Der Versuch beginnt für alle Beteiligten zu dem Zeitpunkt, in dem der erste Mittäter im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses zur Tat unmittelbar ansetzt
  2. Für jeden Mittäter ist gesondert festzustellen, ob er bereits mit seinem Beitrag unmittelbar zur Tat angesetzt hat
  3. Wenn der Bandenchef zur Tat ansetzt
  4. Wenn die Mehrheit der Mittäter zur Tat angesetzt haben

Dozent des Vortrages Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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