Der Vortrag „Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Die Ermittlungsmaßnahmen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Müssen vor der Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung Anhörungen erfolgen?
Welche Angaben muss die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung beinhalten?
Aus welchem Grund kann die Unterbringung zur Beobachtung angeordnet werden?
Welchen Umfang hat die Untersuchung nach § 81 StPO?
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