Der Vortrag „Unterschlagung (§ 246 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Eigentumsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie definiert die h.M. die Zueignung im Sinne des § 246 StGB?
Begeht ein Täter nach der Konkurrenzlösung eine (erneute) Unterschlagung, wenn er sich eine Sache bereits in strafbarer Weise verschafft hat?
Im subjektiven Tatbestand verlangt § 246 I StGB - Unterschlagung hinsichtlich der Zueignung ...
"Anvertraut" i. S. d. § 246 II StGB ist dem Täter die Sache dann, wenn ...
Stellt das "Anvertrautsein" i. S. d. § 246 II StGB ein besonderes persönliches Merkmal nach § 28 II StGB dar?
Eine sichere Abgrenzung der Unterschlagung zum Diebstahl erfolgt über ...
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