Unterschlagung (§ 246 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unterschlagung (§ 246 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Eigentumsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unterschlagung
  • Zueignungsbegriff
  • Die veruntreuende Unterschlagung
  • Wiederholte Zueignung
  • Prüfungsschema: Unterschlagung
  • Fallbeispiel: Edler Käse
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Für einen objektiven Beobachter darf sich kein anderer Schluss ergeben, als dass der Täter sich die Sache oder ihren Sachwert unter Ausschluss des Eigentümers seiner oder der Verfügungsmacht eines Dritten einverleiben will.
  2. Der Täter muss die Sache oder ihren Sachwert der eigenen Verfügunsgewalt einverleiben und den Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentumsposition ausschließen.
  3. Erforderlich und ausreichen ist, dass das Aneignungselement nach außen tritt und eine Enteignung jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheint.
  1. Ja, jede erneute Betätigung des Zueignungswillens ist eine Unterschlagung. Allerdings tritt die erneute Unterschlagung auf Konkurrenzebene als mitbestrafte Nachtat hinter der Erstzueignung zurück.
  2. Nein, denn die Zueignungshandlung ist ein einmaliger Vorgang zur Herstellung der Sachherrschaft, sodass eine erneute Betätigung des Zueignungswillens nicht den Unterschlagungstatbestand erfüllt.
  3. Ja, denn die Unterschlagung stellt den Grundtatbestand der Eigentumsdelikte dar. Danach liegt auch in jedem Diebstahl eine Unterschlagung.
  1. nur bedingten Vorsatz (dolus eventualis).
  2. direkten Vorsatz.
  3. Zueignungsabsicht.
  1. er sie vom Eigentümer mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder schlicht auch nur zurückzugeben.
  2. er sie aufgrund behördlichen Auftrags oder Rechtsgeschäfts zur Verwahrung erhalten hat.
  3. er sie mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder schlicht auch nur zurückzugeben.
  1. Ja.
  2. Nein.
  1. die Tathandlung.
  2. das Tatobjekt.

Dozent des Vortrages Unterschlagung (§ 246 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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