Der Sachverständige von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Sachverständige“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Verfahrensbeteiligte im Strafverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung Sachverständiger
  • Rechte und Pflichten des Sachverständigen
  • Ablehnung eines Sachverständigen
  • Anknüpfungs-, Zusatz- und Befundtatsachen
  • Abschlussfall: Vollkommen gesund
  • Falllösung: Vollkommen gesund

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde.
  2. Ein Sachverständiger ist eine Person, welche die Tatbegehung gesehen hat.
  3. Sachverständiger kann nur sein, wer studiert hat.
  4. Alle Sachverständigen sind Psychologen.
  1. Ein Sachverständiger wird herangezogen, wenn dem Richter eine besondere Sachkunde fehlt.
  2. Ein Sachverständiger muss hinzugezogen werden, wenn die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus erwogen wird.
  3. Zur Beurteilung der Verhandlungsunfähigkeit zieht der Richter in aller Regel einen Sachverständigen hinzu.
  4. Dem Richter fehlt immer die besondere Sachkunde, daher muss immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
  1. Der Sachverständige wird im Hauptverfahren immer durch den Richter ausgewählt.
  2. Im Ermittlungsverfahren kann ein Sachverständiger auch durch die Staatsanwaltschaft ausgewählt werden.
  3. Der Richter hat keinen Einfluss auf die Wahl des Sachverständigen.
  4. Es werden immer dieselben Sachverständigen beauftragt, eine Auswahl findet nicht statt.
  1. Ja, wenn er mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist.
  2. Eine Ablehnung ist möglich, wenn Gründe vorliegen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen.
  3. Die Ablehnung eines Sachverständigen ist nicht möglich.
  4. Der Sachverständige kann immer abgelehnt werden, einen besonderen Grund bedarf es hierfür nicht.

Dozent des Vortrages Der Sachverständige

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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