Der Vortrag „Verhältnis des § 536 zum allg. Schuldrecht (§§ 280 ff., 536 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mietvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Die Normen aus dem Schuldrecht AT ...
Das Schuldrecht BT (besondere Regelungen zum Mietrecht) gilt ...
Die Gewährleistungsrechte aus §§ 536 ff. greifen ab ...
Im Grundsatz gilt: Liegt das anspruchsbegründende Fehlverhalten zeitlich vor dem Vertragsschluss (z. B. Defizit bei Vertragsanbahnung), dann bestimmt sich die Rechtslage nach ...
Im Grundsatz gilt: Liegt das anspruchsbegründende Fehlverhalten zeitlich nach dem Vertragsschluss (z. B. Mangel an der Mietsache), dann bestimmt sich die Rechtslage nach ...
Die Rechte aus dem Schuldrecht BT §§ 536 ff. (Gewährleistungsrechte) sind ...
Die Gewährleistungsrechte aus §§ 536 ff. können ...
Mit der Unmöglichkeitseinrede des Vermieters nach § 275 II hinsichtlich der Mangelbeseitigung hat der Mieter kein Recht mehr auf ...
Sinn und Zweck des § 536 I (Minderung bei Mängeln) ist es, ...
Sinn und Zweck des § 320 I (Leistungsverweigerungsrecht) ist es, ...
Die Gewährleistungsrechte aus §§ 536 bestehen bei Anwendung des § 320 I (allgemeines Leistungsverweigerungsrecht) ...
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