Der Vortrag „Verwaltungsakt zur Gefahrenabwehr 2“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht Besonderer Teil: Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Damit eine Gefahrenabwehrverfügung ergehen kann, ist Anknüpfungspunkt eine konkrete Gefahr! Welche Aussage passt hier nicht?
Wie unterscheiden sich Störung und Gefahr voneinander?
Was besagt die Relativität des Gefahrenbegriffes?
Welche Aussagen treffen auf die sog. Anscheinsgefahr zu?
Was versteht man unter einer sog. Putativgefahr?
Was bedeutet der Begriff Anscheinsstörer?
Anhand welcher Theorie lässt sich kausal bestimmen, ob der Maßnahmenadressat die Gefahr verursacht hat?
Welches Problem ist hinsichtlich des sog. Zweckveranlassers umstritten?
Welches Kausalitätskriterium gilt prinzipiell beim Handlungsstörer?
Welche der genannten Aussagen trifft auf § 7 HSOG zu?
Rechtfertigt eine latente Störung ein Einschreiten?
Die Figur des Nichtstörers...
Wie unterscheiden sich polizeirechtliche Ausgleichsansprüche vom Amtshaftungsanspruch?
Wo sind die Entschädigungsansprüche des Bürgers aufgrund von Beeinträchtigungen durch behördliche Gefahrenabwehrmaßnahmen geregelt?
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