Der Vortrag „Verwaltungsakt zur Gefahrenabwehr 3“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht Besonderer Teil: Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ordnen Sie den Begriff präventive Tätigkeit der Polizei ein?
Wofür ist die Differenzierung der Begriffe präventives und repressives Tätigwerden der Polizei notwendig?
Welche Problemvariante ist bei polizeirechtlichen Klausuren besonders bedeutsam und deshalb beim Rechtsweg auch anzusprechen?
Welche der nachfolgenden Ansichten werden hinsichtlich der Auswahl unter mehreren Verantwortlichen vertreten?
Welche Grundsätze sind im Hinblick auf die Auswahl unter mehreren Verantwortlichen zu beachten?
Tätigkeiten der Polizei, die dem repressiven Handeln zuzuordnen sind, werden jedoch nach § 23 EGGVG als sogenannte Justizverwaltungsakte ... zur Entscheidung zugewiesen.
Präventive Maßnahmen für die Anwendung von polizeilichem Zwang erfordern eine Rechtsgrundlage. Wonach ist hierbei zu unterscheiden?
Repressive polizeiliche Maßnahmen richten sich nach...
Welche Voraussetzungen treffen auf den sog. Justizverwaltungsakt zu?
Handelt es sich um eine doppelfunktionale, polizeiliche Maßnahme, die nicht eindeutig der Gefahrenabwehr bzw. der Strafverfolgung zuzuordnen ist,
Wie lautet eine Formel, die beim sog. doppelfunktionalen Handeln der Polizei Anwendung findet?
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