Der Vortrag „Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 359 ff. StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Rechtsbehelfe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter welchen Voraussetzungen ist die Wiederaufnahme des Verfahrens ist möglich?
Lesen Sie § 359 StPO. Wenn Nr. 1 der Norm davon spricht, das eine als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfältscht war, wie ist dies dann zu verstehen?
Was sind zivilgerichtliche Urteile im Sinne des § 359 Nr. 4 StPO?
Welche Voraussetzungen sind an ein Geständnis des Freigesprochenen im Sinne von § 362 Nr. 4 StPO zu knüpfen?
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