Der Vortrag „Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wonach werden nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen ausgelegt?
In welchem Fall liegt eine empfangsbedürftige Willenserklärung vor?
Was schützt § 157 BGB?
Auf was kommt es an, wenn der Empfänger eine Willenserklärung falsch versteht?
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