Der Vortrag „Bestandteile der Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann Schweigen im Rechtsverkehr als Willenserklärung gewertet werden?
Welches subjektive Element ist Voraussetzung für eine Willenserklärung?
In welchen Fällen liegt keine Willenserklärung vor?
Aus welchem Grund kann eine Anfechtung nach § 119 I BGB in Betracht gezogen werden?
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