Gerichtszuständigkeiten (§§ 1 ff. ZPO, 23 ff. GVG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gerichtszuständigkeiten (§§ 1 ff. ZPO, 23 ff. GVG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessordnung (ZPO)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gerichtszuständigkeiten
  • Die sachliche Zuständigkeit
  • Die örtliche Zuständigkeit
  • Die Prorogation
  • Fallbeispiel: Unentdeckte Talente
  • Falllösung: Unentdeckte Talente

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Person wird von einem Gericht in demjenigen Mitgliedstaat verklagt wird, in dem sie ihren Wohnsitz hat.
  2. Eine Person darf sich den Mitgliedstaat aussuchen, in dem sie verklagt wird.
  3. Eine Person wird in dem Mitgliedstaat verklagt, in dem der Kläger seinen Wohnsitz hat.
  4. Der Mitgliedstaat, in dem sich die Person aufhält, darf entscheiden ob eines seiner Gericht sie verklagt.
  1. Je nach Art der (Streit-) Sache wird bestimmt, ob in erster Instanz das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist.
  2. Sie richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.
  3. Bei einem Streitwert ab 8000€ ist das Landgericht zuständig.
  4. Die sachliche Zuständigkeit wird auch Gerichtsstand genannt.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand
  2. Allgemeiner Gerichtsstand
  3. Besonderer Gerichtsstand
  4. Persönlicher Gerichtsstand
  5. Zukünftiger Gerichtsstand
  1. Für den Kläger ist es ungünstig, den Beklagten an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Der Wohnsitz des Beklagten stellt keinen günstigen Gerichtsstand im Hinblick auf den Streitgegenstand dar.
  3. Das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand hat keine Zeit für das Verfahren.
  4. Für den Beklagten ist es ungünstig, an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt zu werden.
  1. Sie umfasst den Instanzentzug bei Rechtsmitteln.
  2. Sie umfasst die Verteilung der Aufgaben innerhalb eines Gerichts auf seine Organe.
  3. Sie umfasst die Art des Prozesses.
  4. Die funktionelle Zuständigkeit wird durch Prorogation begründet.
  5. Sie bestimmt welches der zuständigen Gerichte innerhalb eines gewissen Bezirks den konkreten Fall zu entscheiden hat.

Dozent des Vortrages Gerichtszuständigkeiten (§§ 1 ff. ZPO, 23 ff. GVG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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