Der Vortrag „Die Vollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 857 ff. ZPO)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessordnung (ZPO)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Forderungen kommen als Gegenstand einer Zwangsvollstreckung in Betracht?
Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Pfändung von Forderungen gegeben sein?
Was muss der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung in eine Forderung enthalten?
In welchem Fall erlässt das Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss?
Welche Möglichkeiten stehen dem Gläubiger nach der Übertragung einer Forderung an ihn zu?
Welche Forderungen sind nicht oder nur eingeschränkt pfändbar?
Welche Rechte hat der Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger?
In welchen Fällen muss der Drittschuldner besonders geschützt werden?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Vollstreckung in Herausgabe- und Leistungsansprüche gegeben sein?
Bei wem muss der Pfändungsbeschluss bei der Vollstreckung in sonstige Rechte des Schuldners zugestellt werden?
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