Vertiefung Verzug und Nichtleistung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Verzug und Nichtleistung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht für die Zwischenprüfung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Verzug und Rücktritt
  • 1.1 Das Fixgeschäft
  • 1.2 Fixhandelskauf § 376 HGB
  • 1.3 Relatives Fixgeschäft § 323 II Nr. 2 BGB
  • 2. Unmöglichkeit und Rücktritt
  • 2.1 Absolutes Fixgeschäft
  • 2.2 Rücktritt nach § 326 V!

Quiz zum Vortrag

  1. Einen Vertrag
  2. Eine konkrete – möglichst uhrzeitlich – bestimmbare Leistungszeit
  3. Den Verzug des Schuldners
  4. Eine kalendermäßig bestimmbare Leistungszeit
  5. Eine Rücktrittserklärung
  1. Unternehmer B (Bäcker) bestellt bei Unternehmer G (Großhändler) drei Säcke Sesam aufgrund einer besonderen Nachfrage seines Kunden K.
  2. Unternehmer R (Restaurantbetreiber) bestellt bei Unternehmer F (Florist) Blumen, um sein Restaurant saisonal zu schmücken.
  3. Verbraucher V bestellt bei Unternehmer U (Pizzalieferant) fünf Pizzen.
  4. Unternehmer T (Textilhandel) bestellt anlässlich seiner Hochzeit bei Unternehmer K (Konditor) eine Hochzeitstorte.
  1. Gegenseitiger Vertrag
  2. Fixgeschäft, § 323 II Nr. 2 BGB
  3. Rücktrittserklärung, § 349 BGB
  4. Verzug, § 286 BGB
  1. Der Fixhandelskauf setzt einen Vertrag zwischen Unternehmern voraus.
  2. Beim Rücktritt nach § 376 HGB ist keine Rücktrittserklärung erforderlich.
  3. Der Fixhandelskauf setzt geringere Voraussetzungen an die Bestimmbarkeit der Leistungszeit.
  4. Beim Rücktritt nach § 376 HGB ist eine Fristsetzung erforderlich.
  5. Alle Antworten sind richtig.
  1. § 326 V BGB (Rücktritt bei Ausschluss der Gegenleistung)
  2. §§ 323 I iVm. 323 II BGB (relatives Fixgeschäft)
  3. § 376 HGB (bei Kaufleuten)
  4. § 323 I iVm § 275 I BGB
  1. Schadensersatz kann über die Verzugsvorschriften (§ 286 BGB) geltend gemacht werden.
  2. Das absolute Fixgeschäft ergibt sich aus § 323 II BGB.
  3. Das absolute Fixgeschäft stellt strengere Anforderungen an die Bestimmbarkeit der Leistungszeit als das relative Fixgeschäft.
  4. Für den Rücktritt bedarf es keiner Rücktrittserklärung.
  5. Das absolute Fixgeschäft beinhaltet den Fall der (wirtschaftlichen) Unmöglichkeit.
  1. kann die Arbeit wegen neuer Arbeit nicht nachgeholt werden.
  2. liegt Unmöglichkeit vor (absolutes Fixgeschäft).
  3. liegt Verzug vor.
  4. kann der Arbeitgeber entsprechend den Vorschriften über das relative Fixgeschäft vom Arbeitsvertrag zurücktreten.
  1. Alle genannten Antworten sind richtig.
  2. § 376 HGB
  3. § 275 I BGB
  4. § 323 II Nr. 2 BGB
  5. § 326 V BGB

Dozent des Vortrages Vertiefung Verzug und Nichtleistung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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