Der Vortrag „Zivilprozess: Definition“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Nebengebiete 1. Staatsexamen inkl. Familien- und Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie lässt sich der Begriff „Zivilprozess“ definieren?
Können sich Begründetheit und Zulässigkeit einer Klage während des Prozesses noch ändern?
Was ist im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen richtig?
Worin wird der Charakter des Prozesses als dynamisches Verfahren ersichtlich?
Zu welchem Bereich gehört das Zivilprozessrecht?
Was ist, wenn sich die Parteien im Prozess vergleichen?
Was gilt im Rahmen des Verbotes der Selbsthilfe?
Wo finden sich Regelungen für den Zivilprozess?
Worin teilt sich das Erkenntnisverfahren weiter auf?
Welche besonderen Verfahrensarten gibt es neben den allgemeinen Entscheidungsverfahren?
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