Der Vortrag „Begriff des Schuldverhältnisses, Begriff der Leistung im Schuldrecht, Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsort (§ 241 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welcher Vorschrift ist der Anspruch legaldefiniert?
Wobei handelt es sich um vertragliche Schuldverhältnisse?
Welche Rechtsschutzlücke wird durch die culpa in contrahendo geschlossen?
Welche Pflichten bestehen bei einem Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichen Charakter?
Was sind nach der Rechtsprechung des BGH Indizien für die Abgrenzung von Schuldverhältnis und Gefälligkeitsverhältnis?
Wobei handelt es sich um einen unvollkommen zweiseitigen Vertrag?
Welche schuldrechtlichen Verbindlichkeiten sind einklagbar?
Was bedeutet Erfüllbarkeit im Sinne des Schuldrechts?
Welche Formen von Fixgeschäften gibt es?
Wo befinden sich Leistungs- und Erfüllungsorte bei der Schickschuld?
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