Der Vortrag „Abgrenzung von Operating- und Finanzierungsleasing (§§ 535 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Leasingvertrag ist ...
Gegenstand des Leasingvertrages ist charakteristischer Weise...
Im Unterschied zur Miete wird bei einem Leasingvertrag ...
Vorteile des Leasingvertrages sind ...
Bei einem Leasingvertrag kommen zur Anwendung die Normen des ...
Im Unterschied zum Operatingleasing zielt das Finanzierungsleasing auf ...
Ein Operatingleasing kennzeichnet sich durch ...
"Amortisation" definiert ...
Bei dem Finanzierungsleasing steht am Ende der Vertragslaufzeit die ...
Die Bestimmung des Leasingmodells ist relevant, weil sich nach diesem bestimmt ...
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