Der Vortrag „Formnichtigkeit (§ 125 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Dem Grundsatz nach sind Rechtsgeschäfte ...
Zweck von Formerfordernissen ist es ...
Bei formbedürftigen Rechtsgeschäften wird unterschieden zwischen ...
Dem Formerfordernis der Textform (126 b BGB) entsprechen folgende Übermittlungsmedien:
Dem Formerfordernis der Schriftform (§§ 126 I, 126 a BGB) entsprechen folgende Übermittlungsmedien:
Bei einer wirksamen Vertretung bezieht sich das Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift bei §§ 126 I, 126 a BGB auf ...
Bei einer öffentlich beglaubigten Erklärung nach § 129 I BGB wird ...
Bei der notariellen Beurkundung nach §§ 8 ff. BeurkG, § 128 BGB wird ...
Bei der notariellen Beurkundung nach §§ 8 ff. BeurkG, § 128 BGB ist die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien ...
Ein Rechtsgeschäft, welches die gesetzlichen Formerfordernisse nicht erfüllt, ist ...
Ein Rechtsgeschäft, welches die privatparteilich vereinbarten Formerfordernisse nicht erfüllt, ist ...
Bewirkt eine Partei die Leistung, deren Erbringung mittels eines der Form nach nichtigen Rechtsgeschäftes geschuldet war, so ...
Abänderungen eines formbedürftigen Rechtsgeschäftes bedürfen zur Wirksamkeit ...
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