Gründung, Auflösung und Vertretung der GbR (§§ 705 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Gründung, Auflösung und Vertretung der GbR (§§ 705 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gründung, Auflösung und Vertretung der GbR
  • Der gemeinsame Zweck
  • Die Vertretung in der BGB-Gesellschaft (GbR)
  • Fallbeispiel: Hänsel und Gretel

Quiz zum Vortrag

  1. 1. Gesellschaftsvertrag 2. Gemeinsamer Zweck 3. Förderungpflicht § 705 BGB
  2. 1. Gesellschaftsvertrag 2. Gewinnerzielungsabsicht 3. Förderungspflicht
  3. 1. Gesellschaftsvertrag 2. Gemeinsamer Zweck 3. Gemeinsamer Abend in einer Kneipe
  4. 1. Mündliche Absprache 2. Ideenvergleich 3. Beide haben ein iPhone
  1. Grundsätzlich formfrei, es sei denn das Leistungsversprechen ist formbedürftig. Dann muss der gesamte Vertrag in der erforderlichen Form geschlossen werden.
  2. Immer formbedürftig.
  3. Nie formbedürftig.
  4. Es muss sich immer die Hand geschüttelt werden.
  1. Die GbR kann jedem erlaubten Zweck nachkommen, außer dem Betrieb eines Handelsgewerbes. Aufgrund des Rechtsformzwanges müssen die Gesellschafter dann eine OHG oder KG gründen.
  2. Die OHG betreibt ein Handelsgewerbe, die GbR nicht.
  3. Die OHG besteht aus mind. 3 Gesellschaftern.
  4. Die GbR kann nur auf Flohmärkten gegründet werden.
  1. Die Pflicht zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes zusammenzuwirken.
  2. Die Pflicht gemeinsam Öl zu fördern.
  3. Die Pflicht sich gegenseitig zu fordern.
  4. Die Pflicht die Ausbildung von Kindern zu fördern.
  1. Kündigung,
  2. Unmöglichkeit
  3. Tod eines Gesellschafters
  4. Insolvenz
  5. Tod des Ehegatten des Gesellschafters
  1. Jede zur Förderung des Gesellschaftszweckes bestimmte Tätigkeit, die nicht die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.
  2. Das rechtliche Außenhandeln.
  3. Die Geschäftsführung im Innenverhältnis.
  4. Jede Tätigkeit, die die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.
  1. Auflösung, Abwicklung, Vollbeendigung
  2. Auflösung, Verwicklung, Insolvenz
  3. Aufschiebung, Insolvenz, Liquidation
  4. Ablösung, Verwicklung, Liquidation

Dozent des Vortrages Gründung, Auflösung und Vertretung der GbR (§§ 705 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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