Der Vortrag „Weitergehende Mängelrechte des Mieters (§§ 536a ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz nach § 536 a I ...
Der Anspruch auf Schadensersatz nach § 536 a I umfasst nicht ...
Der Anspruch auf Schadensersatz nach § 536 a I ...
Zu den Voraussetzungen für einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter gehört nicht ...
Ein Selbstbeseitigungsrecht mit anschließendem Aufwendungsersatzanspruch nach § 536 a II steht dem Mieter dann zu, wenn ...
Ein Verzug des Vermieters hinsichtlich der Mangelbehebung liegt vor, wenn ...
Das Selbstbeseitigungsrecht des Mieters ...
Eine fristlose Kündigung infolge eines Mangels an der Mietsache ist ...
Der Vermieter hat kein Recht zur fristlosen Kündigung nach § 543 I, II 1 Nr. 1, wenn ...
Ist das Recht zur fristlosen Kündigung ausgeschlossen, so kann der Mieter ...
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