Der Vortrag „Der Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Aussagen trifft auf das Verbraucherdarlehen zu?
Was ist für die Wirksamkeit eines Verbraucherdarlehens besonders zu beachten?
Durch was können Formmängel bei Verbraucherdarlehen geheilt werden?
Welches der folgenden Merkmale gehört nicht zu den essentialia negotii eines Verbraucherdarlehensvertrags?
Was trifft auf den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB zu?
In welchen der folgenden Fälle ist die Anwendung der §§ 491 ff. BGB vollständig gesperrt?
Was muss bei Verbraucherdarlehensverträgen im Rahmen einer Stellvertretung besonders beachtet werden?
Was ist die Rechtsfolge von Formmängeln?
Was gilt für den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages?
Welche Besonderheiten gelten bei verbundenen Verträgen?
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