Der Vortrag „Revision (§§ 333 ff. StPO): Zulässigkeitsprüfung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Rechtsbehelfe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Worin liegt der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Gegen welche Gerichtsentscheidungen ist die Revision nicht zulässig?
Gegen welche Urteile kommt die sogenannte "Sprungrevision" in Betracht?
Ein Revisionsantrag ist stets auf einen Rechtsfehler zu stützen, der dem Urteil zugrunde liegt. Welche Rügeart kennt der Revisionsantrag infolgedessen nicht?
Worin liegt der Unterschied zwischen relativen und absoluten Revisionsgründen?
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