Der Vortrag „Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§§ 273, 320 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsdurchsetzung insb. Einreden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Eine dilatorische Einrede...
Wie ist das Verhältnis von Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages?
Was unterscheidet das Zurückbehaltungsrecht von der Einrede des nicht erfüllten Vertrages?
Wann besteht im Rahmen des Zurückbehaltungsrechts eine Konnexität der Ansprüche?
Was ist das besondere am kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht aus § 369 HGB?
Was versteht man unter dem für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erforderlichen Synallagma?
Was sind die von der Rechtsprechung herausgebildeten Fallgruppen des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB?
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