Der Vortrag „Brandstiftung (§ 306 StGB): Grundlagen und Tatobjekte“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfung Komplettpaket“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welche Deliktsgruppe ist § 306 StGB (Brandstiftung) einzuordnen, wenn man der herrschenden Meinung folgt?
Welcher logische Schluss folgt, wenn man der herrschenden Meinung folgt und § 306 StGB als reines Eigentumsdelikt auslegt?
Zu welchem Zeitpunkt kann wirksam in die Tat der Brandschtiftung eingewilligt werden?
Welche Objekte sind nicht vom objektiven Tatbestand des § 306 StGB erfasst?
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