Die Freiheit der Person (Art. 2 II S. 2 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Freiheit der Person (Art. 2 II S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Öffentliches Recht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Schutzbereich: Freiheit der Person
  • Schranken-Schranken/Begrenzung des Schutzbereichs
  • Fallbeispiel: Der Haftbefehl

Quiz zum Vortrag

  1. Natürliche Personen.
  2. Juristische Personen.
  3. Natürliche und Juristische Personen.
  4. Natürliche und Juristische Personen, soweit diese ihren Firmensitz verlegen wollen.
  1. Die allgemeine Schranke des Art. 2 II S. 3 GG wird durch die detaillierten Anforderungen des Art. 104 GG überlagert.
  2. Es gilt ausschließlich die allgemeine Schranke des Art. 2 II S. 3 GG.
  3. Es gibt keine Schrankenregelungen.
  4. Es gilt der sog. verfassungsimmanente Gesetzesvorbehalt.
  1. Die Freiheit eines Menschen darf nur aus besonders wichtigen Gründen eingeschränkt werden, da die Freiheit ein besonders hohes Rechtsgut ist.
  2. Ein Eingriff in die Freiheit eines Menschen kann nur verhältnismäßig sein, wenn er richterlich angeordnet wurde.
  3. Es gibt keine Besonderheiten bei der Verhälttnismäßigkeitsprüfung.
  4. Die Länge der Beeinträchtigung der Freiheit eines Menschen spielt eine Rolle.

Dozent des Vortrages Die Freiheit der Person (Art. 2 II S. 2 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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