Der Einfluss der Steuern auf die Finanzierung von Claus-Dieter Piontke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Einfluss der Steuern auf die Finanzierung“ von Claus-Dieter Piontke ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen der Unternehmensfinanzierung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einfluss der Steuern auf die Finanzierung
  • - Wesen und Merkmale
  • - Steuerarten
  • -- Umsatzsteuer
  • -- Körperschaftssteuer
  • -- Einkommenssteuer
  • -- Gewerbesteuer

Quiz zum Vortrag

  1. Die Istversteuerung berücksichtigt im Gegensatz zur Sollversteuerung den tatsächlichen Zahlungseingang.
  2. Da die MwSt. an bestimmten Stichtagen abzuführen ist, kann eine tagesgenaue Liquiditätsplanung insbesondere zu diesen Stichtagen von Nöten sein.
  3. Die MwSt. hat keinerlei Liquiditätseinflüsse, da sie für das Unternehmen nur einen durchlaufenden Posten darstellt.
  4. Die Steuerzahlungsstichtage können gelegentlich überzogen werden, ohne dass das Finanzamt Säumniszuschläge berechnet. Im Zweifelsfall kann der Wegfall der Säumniszuschläge auch verhandelt werden.
  1. Der Kleinunternehmer verzichtet auf das Abführen der Mehrwertsteuer, wobei seine sämtlichen Einnahmen unter 17.000 Euro inkl. MwSt. liegen.
  2. Der Kleinunternehmer verzichtet auf die Abgabe der Steuererklärung, wobei seien sämtlichen Einnahmen unter 17.000 Euro exkl. MwSt. liegen müssen.
  3. Der Kleinunternehmer verzichtet auf das Abführen der Mehrwertsteuer, wobei seine sämtlichen Einnahmen unter 17.000 Euro exkl. MwSt. liegen.
  4. Der Kleinunternehmer verzichtet auf das Abführen der Mehrwertsteuer, muss diese jedoch in jeder Rechnung ausweisen.
  1. Gemeinnützige Körperschaften und Personenvereinigungen können sich von der Körperschaftssteuer befreien lassen und erreichen damit einen Ergebnis- und Liquiditätsvorteil.
  2. Körperschafts- und Einkommenssteuer sind unterschiedliche Begriffe für die gleiche Steuer.
  3. Die Ermittlung der Körperschaftssteuer erfolgt auf Grundlage der Steuerbilanz.
  4. Die Körperschaftssteuer ist eine reine Objektsteuer. Besonderheiten des Steuerträgers werden nicht berücksichtigt.
  1. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuerart, die die selbständige Arbeit und Arbeit aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erfasst, wobei die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht beachtet werden.
  2. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um die Personensteuer und der Gegenstand der Besteuerung ist das Einkommen einer natürlichen Person.
  3. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine nicht abzugsfähige Steuer, die auf den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen beruht.
  4. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuerart, bei welcher unterschiedliche Gewinnermittlungsverfahren angewandt werden.
  1. Aufgrund der Festlegung der Hebesätze durch die Gemeinden, befinden diese sich in einem Standortwettbewerb, den die Unternehmen für sich nutzen können.
  2. Erkennt das Finanzamt die Absicht Gewinne zu erzielen wegen laufend sich wiederholender Verluste nicht an (sog. Liebhaberei), so können die damit verbundenen Ausgaben weder als Werbekosten noch als Betriebsausgaben angesetzt werden.
  3. Da die Gewerbesteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, spielt der Unternehmensstandort keinerlei Rolle auf die Steuererhebung.
  4. Freiberufliche Tätigkeit wird grundsätzlich als ein Gewerbe angesehen und unterliegt damit der Gewerbesteuer.

Dozent des Vortrages Der Einfluss der Steuern auf die Finanzierung

 Claus-Dieter Piontke

Claus-Dieter Piontke

Claus-Dieter Piontke ist Diplom-Betriebswirt, Business-Coach, Hochschulcoach sowie Berater und Managemententwickler. Er besitzt mehr als 10 Jahre leitende Führungserfahrung aus Industrie und Dienstleistung, sowie im Bereich Coaching und Training. Er sagt über sich: "Auszeichnen tut mich dabei die Fähigkeit, nie das Ganze aus dem Blickwinkel zu verlieren und fortdauernd das Bewusstsein zu haben für die Menschen, die die Handelnden sind und stets hinter allen Dingen stehen."

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Finanz. Inhaltsübersicht. 1. Wesen und Merkmale der ...

... für alle an einen Tatbestand geknüpft; Steuern können nur auf Grundlage eines ...

... direkte Steuern: Steuerzahler und Steuerträger (Steuerdestinatar) sind identisch, Beispiel Lohnsteuer. Indirekte Steuer, Beispiel Umsatzsteuer. Objekt- und Subjektsteuer. ...

... Einkommen- oder Vermögenssteuer. Die EkSt besteuert den Vermögenszuwachs. Die Vermögenssteuer besteuert den Vermögensbestand (Substanzsteuer). Seit 1997 ausgesetzt, ...

... Steuererhebung (3). Verbrauchs- und Verkehrssteuern. Verbrauchssteuer entstehen, wenn konsumiert wird ...

... 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Einnahmen nach Steuerarten ...

... Lieferungen und sonstige Leistungen: von einem Unternehmen (z. B. Händler, Handwerker, Freiberufler). Im Inland (vereinfacht in ...

... Vereinfachung für besondere Gruppen von Unternehmen. Land- und Forstwirtschaft (je nach Art ...

... dem Abnehmer die Verfügungsmacht § 3 UStG. Steuerfreie Umsätze. Veräußerung, Vermietung, Verpachtung Grundstücke. Geldgeschäfte, Garantien und ...

... an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem ...

... mit Ausführung der Lieferung/sonstigen Leistung. Zahlung nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes aufgrund vereinbartem Entgelt. Istversteuerung ...

... vergangenes Kalenderjahr < 500.000,- EURO. Keine Verpflichtung, Bücher zu führen oder Abschlüsse zu machen nach § 148 Abgabenordnung ...

... und die Abführung der Umsatzsteuer. Steuerliche Einnahmen inkl. MwSt. < 17.000,- EURO. Wenn im VJ Einnahmen < 17.000 EURO ...

... Differenzierung, ob Sitz oder Geschäftsleitung im Inland. Unbeschr. Steuerpflicht: sämtliche Einkünfte. Beschr. Steuerpflicht ...

... z. B. Bundesbank, politische Parteien, Stiftungen, Berufsverbände, gemeinnützige Vereine; bei Verfolgung kirchlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke. ...

... Jahre. Entwicklung. Körperschaftssteuersatz. PI-CCT. Claus-Dieter Piontke ...

... das Einkommen einer natürlichen Person. Besteuerung beruht auf den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. EkSt ist ...

... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ...

... Je Einkunftsart zahlreiche Richtlinien, Gewinnermittlungsmethoden und Rechenverfahren ...

... Anteil % der Steuerzahler kum. Anteil an der EkSt. in % PI-CCT. Claus-Dieter ...

... Definition. Gewerbe nach EStG: selbständige nachhaltige Betätigung; mit der Absicht Gewinn zu erzielen; sich als ...

... Gewerbeverlust Vorjahre. Freibetrag für Personengesellschaften, nicht bei Kapitalgesellschaften. Festlegung Hebesatz von den Gemeinden. ...

... Inhaltsübersicht. 1. Wesen und Merkmale der Steuern. 2. ...