Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz von RA Trixi Hoferichter

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz“ von RA Trixi Hoferichter ist Bestandteil des Kurses „Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG)“.


Quiz zum Vortrag

  1. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, von welchem ausschließlich zugunsten der Arbeitnehmer*innen abgewichen werden darf.
  2. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen der Arbeitnehmer*innen.
  3. Das Gesetz regelt, wie viel Arbeitnehmer*innen täglich arbeiten müssen.
  4. Das Arbeitszeitgesetz gibt einen groben Richtwert vor, wer wann arbeiten darf.
  1. Die Zeit zwischen Beginn und Ende der tatsächlich geleisteten Arbeit
  2. Die Umkleidezeit, sofern die Arbeit eine bestimmte Schutzkleidung, welche betrieblich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, erfordert
  3. Die Reisezeit der Arbeitnehmer*innen, die mit dem PKW auf Dienstreise fährt
  4. Die Ruhe- und Pausenzeit
  5. Die Bereitschaftszeit
  1. Die Arbeitszeitvereinbarung in vorliegendem Arbeitsvertrag ist unwirksam.
  2. Hier greift als höherrangiges Recht das Arbeitszeitgesetz, das eine solche Arbeitszeitvereinbarung unwirksam werden lässt.
  3. Konrad kann den Arbeitsvertrag getrost unterzeichnen, da diese Vereinbarung unwirksam ist. Die restlichen Vereinbarungen des Arbeitsvertrags bleiben dennoch wirksam.
  4. Aufgrund der Privatautonomie steht es den Vertragspartner*innen frei, die Arbeitszeit so zu regeln, wie es gewünscht ist. Wird die Vereinbarung unterzeichnet, ist diese einzuhalten.
  1. Für den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haften die direkten Vorgesetzten. Sie können sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Gefängnisstrafe belangt werden.
  2. Haben Arbeitnehmer*innen entgegen dem Arbeitszeitgesetz gearbeitet, haben sie dennoch einen Anspruch auf Vergütung.
  3. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haben keinen Anspruch auf Vergütung der Arbeitnehmer*innen zur Folge.
  4. Auch Arbeitnehmer*innen müssen bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz mit Konsequenzen rechnen.
  1. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgesehen. Bei einer Arbeitszeit ab neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten einzuhalten.
  2. Die Arbeitnehmer*innen müssen nach Beendigung ihrer täglichen Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten.
  3. Die Arbeitnehmer*innen müssen nach Beendigung ihrer täglichen Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden einhalten.
  4. Pausenzeiten gibt das Gesetz nicht zwingend vor. Sie liegen grundsätzlich im Ermessen der Arbeitgeber*innen.

Dozent des Vortrages Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

RA Trixi Hoferichter

RA Trixi Hoferichter

Trixi Hoferichter ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatorin. Sie ist auf die Lösung von Führungskonflikten und Konflikten im Arbeitsumfeld spezialisiert. Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Menschen in allen Hierarchieebenen und allen beruflichen Lebenslagen in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen zu betreuen. So berät und vertritt sie Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Sie schult und lehrt sowohl in Unternehmen als auch an verschiedenen Ausbildungszentren und Hochschulen. Mit 15 Jahren Konzernerfahrung bei BOSCH, als zugelassene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, erfahrene Wirtschaftsmediatorin und Geschäftsführerin einer Beratungsgesellschaft greift sie auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück. Immer wieder begeistert Trixi Hoferichter in Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen und Seminaren ihre Studenten, Mandanten und Kunden nicht nur mit ihrem Fachwissen, sondern auch mit ihrer schnellen und kritischen Auffassungsgabe und ihrer Liebe zu präzisen Lösungsvorschlägen und konkreten Praxisbeispielen.

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