Der Vortrag „Ärztliche Rechts- und Berufskunde“ von Dr. med. Lars Ormandy ist Bestandteil des Kurses „Gerichtsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussage zur Approbation trifft nicht zu?
Zu den Voraussetzungen für eine Approbation zählt nicht:
Wann kann ein Berufsverbot erteilt werden?
Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Aussage zum Arzt-Patienten-Vertrag trifft nicht zu?
Wann wird beispielsweise ein Werkvertrag eingegangen?
Was zählt zu den Pflichten des Patienten beim Arzt-Patienen-Vertrag?
Welche Aussage zur Garantenpflicht und unterlassenen Hilfeleistung trifft nicht zu?
Welche Aussage zur ärztlichen Aufklärung trifft nicht zu?
Welche Aussage zur Risikoaufklärung trifft nicht zu?
Welche Art der Aufklärung ist im Allgemeinen die Beste?
Ein Arzt stellt in seiner Praxis bei einem verängstigten Kind die Diagnose „Kindesmisshandlung“. Die Mutter ist nicht kooperativ. Welche der aufgeführten Verhaltensweisen sind in einer solchen Situation für den Arzt rechtlich unzulässig?
Welche Aussage zur ärztlichen Schweigepflicht trifft nicht zu?
Was trifft zur Offenbarungspflicht nicht zu? Sie tritt in Kraft...
Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Aussage trifft nicht zu?
Die Störung der Totenruhe bezieht sich nicht auf...
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... rechtswidrige Tat unter Missbrauch des Berufs ...
... Verweis, Geldbuße, Entziehung der Wählbarkeit in Berufsvertretungen ...
... Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission ...
... setzt voraus: Strafvorschrift erfüllt Rechtswidrigkeit des Verhaltens Schuldvorwurf ...
... bei volljährigem und geschäftsfähigem Patienten akzeptiert werden ...
... Freiheit, Ehre, Eigen- tum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzu- wenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei ...
... oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug ...