Betriebliches Gesundheitsmanagement von Dr. med. Gerd Enderle

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Über den Vortrag

„Gute“ Arbeit hat salutogene Wirkungen. Die betriebliche Gesundheitsförderung kann diesen positiven Einfluss verstärken. Sie lernen in diesem Vortrag, was der Betriebsarzt dafür tun kann. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Betriebsarzt.

Dieser Vortrag ist in folgende Kapitel unterteilt: Arbeitsunfähigkeit, Betriebliche Gesundheitsförderung, Begutachtung in der Sozialversicherung, Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Betriebsarzt, Epidemiologie in der Arbeitsmedizin, Ethische und rechtliche Aspekte von Gesundheit und Beruf.

Der Vortrag „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ von Dr. med. Gerd Enderle ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Begutachtung in der Sozialversicherung
  • Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Betriebsarzt
  • Epidemiologie in der Arbeitsmedizin
  • Ethische und rechtliche Aspekte von Gesundheit und Beruf

Quiz zum Vortrag

  1. Herz-Kreislauf-System
  2. Muskel-Skelett-System
  3. Atmungssysten
  4. Psyche
  5. Verletzungen
  1. Ursache für Präsentismus sind z.B. Motivsmangel oder Krankheit.
  2. Für die Wirtschaft ist Präsentismus ein finanzieller Zugewinn.
  3. Präsentismus bezeichnet das planmäßige Fernbleiben von der Arbeit, das nicht auf Krankheit zurückzuführen ist.
  4. Durch eine erhöhte Leistungsbereitschaft der Beschäftigten kommt es zu gesteigerter Arbeitsproduktivität.
  5. Präventismus und Absentismus werden synonym verwendet.
  1. Bei Männern lässt sich etwa ein Drittel der Arbeitsunfähigkeit und der Frühberentung auf Belastungen in der Arbeitswelt zurückführen, bei Frauen etwa ein Sechstel.
  2. Die Arbeitswelt ist ursächlich an Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung kaum beteiligt, jedoch die Folgen dieser Arbeitsfähigkeitseinschränkungen sind für die Arbeitswelt von Bedeutung.
  3. Bei Männern lässt sich etwa ein Zehntel der Arbeitsunfähigkeit und der Frühberentung auf Belastungen in der Arbeitswelt zurückführen, bei Frauen etwa ein Zwanzigstel.
  4. Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung sind annähernd zu 100% auf Belastungen in der Arbeitswelt zurückführen.
  5. Frühberentung bei Männern ist überproportional Folge von endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen.
  1. Handhabbarkeit, Durchschaubarkeit und Sinnhaftigkeit
  2. Bedeutsamkeit, Einfachheit und Erfolg
  3. Positivismus, Konsistent und Kohärenz
  4. Anspruch, Verstehbarkeit und Entlohnung
  5. Forderung, Anerkennung und Gerechtigkeit
  1. Je niedriger der Return-on-Investment einer präventiven Maßnahme desto höher die Einsparung der betrieblichen Krankheitsfolgekosten.
  2. Daten für den betrieblichen Gesundheitsbericht werden durch Mitarbeiterbefragungen oder Analysen der GKV erlangt.
  3. Statistisch bringt 1€ Aufwand in der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Nutzen von 3€.
  4. Bei präventiven Maßnahmen in der Gesundheitsförderung handelt es sich um Maßnahmen der Individualprävention.
  5. Besondere Rücksichtnahme benötigen Arbeitnehmer in Phasen der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
  1. Minderung der Erwerbsbereitschaft (MdEB): Durch Motivationsmangel bedingte Zurückhaltung bei Arbeitslosen, eine neue Erwerbstätigkeit anzunehmen (Begriff aus SGB III – Arbeitsförderung).
  2. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): Die Minderung der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeit durch die Folgen von Berufskrankheit/Arbeitsunfall (Begriff aus SGB VII – DGUV).
  3. Grad der Schädigungsfolgen (GdS): Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen (Bundesversorgungsgesetz – soziales Entschädigungsrecht).
  4. Grad der Behinderung (GdB): Anhaltende Abweichung vom alterstypischen Funktions- und Leistungszustand (Begriff aus SGB IX – Behindertenrecht).
  5. Voll erwerbsgemindert: Versicherte, die durch Krankheit/Behinderung außer Stande sind, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  1. Das Prinzip der Kausalität wird in der Gesetzlichen Unfallversicherung angewendet.
  2. Kausalität bedeutet, dass Leistungen erbracht werden, weil Bedarf besteht.
  3. Finalität bedeutet, dass Leistungen erbracht werden, weil bestimmte Ursachen vorliegen.
  4. Das Prinzip der Finalität wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung angewendet.
  5. Das Prinzip der Finalität wird in der Gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.
  1. Der Hausarzt ist vor Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach SGB V zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsarzt verpflichtet.
  2. In der Regel kennt der Hausarzt seinen Patienten besser, dagegen kennt der Betriebsarzt die Schnittstelle Mensch/Arbeit und die betrieblichen Strukturen besser.
  3. Bei auffälligen Befunden in Vorsorgeuntersuchungen wird der Betriebsarzt nicht selten den Gang zum Hausarzt empfehlen.
  4. Hausärztliche Atteste über Einschränkungen des Patienten können kontraproduktiv sein. Besser ist Kontaktaufnahme mit dem Betriebsarzt.
  5. Bei Eingliederungsfragen (z.B. nach längerer Krankheit) ist eine Zusammenarbeit zwischen Haus- und Betriebsarzt besonders sinnvoll.
  1. Der Erinnerungsfehler („recall-bias“) spielt in der Praxis keine Rolle, da Verdrängung und Vergangenheitsbewältigung sich etwa die Waage halten.
  2. Man braucht eine gewisse Zahl von Personen, die an einer bestimmten Erkrankung leiden. Daneben wird eine Vergleichsgruppe (Kontrollgruppe) gebildet, die zur Krankengruppe strukturgleich sein sollte (also in möglichst vielen Eigenschaften gleich, außer der besagten Erkrankung).
  3. Bei beiden Gruppen wird nun ermittelt, ob in der Vergangenheit eine Exposition gegenüber potentiellen Risikofaktoren vorlag (retrospektive Studienform).
  4. Fall-Kontroll-Studie eignet sich besonders zum Aufdecken der Ursachen von seltenen Krankheiten.
  5. Für die Angabe der Ergebnisse einer Fall-Kontroll-Studie eignet sich der Quoten-Quotient („odds ratio“) besonders gut.
  1. Fall-Kontroll-Studie
  2. Kohorten-Studie
  3. Querschnittstudie
  4. Einzelfalldarstellung
  5. Interventionsstudie
  1. Der HWE geht von einer salutogenen Wirkung der Arbeit aus.
  2. Es handelt sich um einen statistischen Effekt in epidemiologischen Kohortenstudien.
  3. Der HWE zeigt einen besseren Gesundheitszustand in Arbeitskollektiven im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.
  4. Er kann zu einer Unterschätzung der arbeitsbedingten Morbidität führen.
  5. Der Haupteffekt ist ein Selektionseffekt, der unter anderem durch Berufswahl und Einstellungsuntersuchungen getriggert wird.
  1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Einstellungsuntersuchungen vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durchzuführen.
  2. Der damit beauftragte Arzt handelt im Auftrag des Arbeitgebers (als Vertrauensarzt des Arbeitgebers).
  3. Der Stellenbewerber ist noch kein Beschäftigter. Er genießt noch nicht den Schutz des Arbeitsschutzgesetzes.
  4. Tests über Krankheitsveranlagungen, die erst in fernerer Zukunft manifest werden könnten (z.B. kardiovaskuläre RisikWeche ofaktoren), dürfen nicht durchgeführt werden.
  5. Gefragt ist nach der Eignung des Bewerbers für die aufzunehmende Tätigkeit zum Zeitpunkt der Einstellung oder in absehbarer näherer Zukunft (Faustregel 6 Monate).

Dozent des Vortrages Betriebliches Gesundheitsmanagement

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Dipl.-Chem. Gerd Enderle war von 1994 bis 2003 als Betriebsarzt an Universität & Universitätsklinikum Ulm und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Ulm tätig. Er ist seit 1996 bei der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e.V. (SAMA) zuständig für den Fachbereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin und unterhält eine umfangreiche Lehrtätigkeit im Bereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin. Im Jahr 2019 wurde ihm der Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verliehen.

Die SAMA ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der satzungsmäßig mit der Universität Ulm in Verbindung steht. Aufgabe der SAMA ist u. a. die Fort- und Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Präventivmedizin und Rehabilitation.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Stressbewältigung ...

  • ... Berufskrankheit – Der Weg zur Anerkennung Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE ) ...