Der Vortrag „Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung“ von Christine Krokauer ist Bestandteil des Kurses „Heilpraktiker*innen für Psychotherapie“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann kann das Gericht Maßregeln für den Betroffenen erlassen?
Welche Paragraphen beschreiben den Maßregelvollzug?
Wann kann das Gericht den Maßregelvollzug nach § 64 StGB beenden?
Welche Aussage zum Maßregelvollzug trifft am ehesten zu?
Was gehört definitionsgemäß nicht zur Erfüllung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes?
Nach welchem Paragraphen wurde im kontrovers diskutierten Fall des Gustl Mollath entschieden?
Welche Aussage zum § 63 StGB trifft zu?
Welche Aussage zu § 64 StGB trifft nicht zu?
Was steht nicht im § 126a StPO?
Welche Aussage trifft zu?
Welche Zuordnung ist nicht korrekt?
Wann kann eine Sicherungsverwahrung erfolgen?
Welche Aussage zur Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB trifft nicht zu? Das Gericht ordnet die Sicherungsverwahrung an, wenn jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die sich gegen ...
Welche Aussage zur Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB nicht zu?
Was ist bei der Verurteilung eines Täters von erheblicher Bedeutung?
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