Sozialmedizin Teil 2 von Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Sozialmedizin Teil 2“ von Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka ist Bestandteil des Kurses „Sozialmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sekundärprävention
  • Rehabilitation
  • Studiendesign
  • Psychische Belastungen
  • Grundfragen der sozialen Sicherung des Sozialrechts
  • Aufgaben der KV
  • Studientypen

Quiz zum Vortrag

  1. sind umso effektiver in der Senkung der Sterblichkeitsrate, je größer die Rate der zum Screening erscheinenden Patienten ist.
  2. dienen der Früherkennung der entsprechenden Erkrankung, wobei oft ein direkter Zusammenhang zwischen positiver Diagnostik im Frühstadium und gesteigerter Überlebensraten besteht.
  3. haben eine Inzidenzsenkung fortgeschrittener Erkrankungen zum Ziel und werden als Sekundärprävention bezeichnet.
  4. richten sich weniger an Individuen sondern eher an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. die Gesamtbevölkerung.
  5. werden teilweise aufgrund eines hohen Benefits für die Gesundheitspolitik von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
  1. 50. LJ
  2. 40. LJ
  3. 45. LJ
  4. 55. LJ
  5. 60. LJ
  1. Infektionen
  2. Genetische Disposition
  3. Kinderlosigkeit
  4. Endogene Hormone
  5. Rauchen
  1. Rehabilitation und physikalische Therapie sind gesetzlich geregelt und können sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Den Zugang zu diesen Maßnahmen erhält der Patient über z.B. die Krankenkasse oder andere Sozialversicherungsträger.
  2. Rehabilitation kann auch als Sekundärprävention bezeichnet werden.
  3. Rehabilitation befindet sich in Deutschland in einer gesetzlichen Grauzone und unterliegt der individuellen Entscheidung der behandelnden Ärzte.
  4. Rehabilitation kann auch als Primärprävention bezeichnet werden.
  5. In der Akutbehandlung, wie z.B. auf Intensivstationen, werden aufgrund organisationstechnischer Schwierigkeiten keine Maßnahmen im SInne von Rehabilitation durchgeführt. Die Frührehabilitation setzt frühestens auf Normalstation ein.
  1. Rehabilitation setzt sich als Ziel die vollständige Heilung physisch, psychisch, sozial und intellektuell erkrankter/behinderter Menschen mit dem Erreichen einer totalen Unabhängigkeit.
  2. Nach Abschluss der Rehabilitation als Tertiärprävention schließt sich die Sicherung des Funktionsniveaus an, die sogenannte Quartärprävention.
  3. Rehabilitation zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen ihr Optimum des physischen, psychischen, sensorischen, intellektuellen und sozialen Funktionsniveaus erreichen und aufrechterhalten.
  4. Die Kostendeckung medizinischer, sozialer und beruflicher Rehabilitation ist Aufgabe der Rentenversicherung.
  5. Rehabilitationsziele werden durch einen individuell erstellten Therapieplan für den Patienten verfolgt.
  1. Das positive Leistungsbild des Rehabilitanden bezeichnet sein Leistungsniveau vor Erkrankung und kann bei schweren Erkrankungen durch die Rehabilitationsmaßnahmen nur selten wiedererlangt werden.
  2. Das Leistungsbild (activities) zu verbessern dient als Ziel der Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit.
  3. Das Leistungsbild kann in positiv und negativ unterteilt werden.
  4. Rehabilitation des „functioning“ bezieht sich auf die Verminderung physischer und psychischer Beeinträchtigungen.
  5. Das negative Leistungsbild beschriebt die Aktivitäten, die der Patient nicht oder nur eingeschränkt verrichten kann.
  1. Das verantwortungsvolle Teilhaben („partizipation“) des Patienten an seiner Erkrankung ist Teil der Rehabilitation.
  2. Verbesserung der sozialen Teilhabe des Patienten („activities“) ist Ziel der Rehabilitation.
  3. Ein kontrollierter, verantwortungsvoller Umgang des Patienten mit seiner Erkrankung/Beeinträchtigung bei maximaler Aufklärung ist Ziel der Primärprävention.
  4. Gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und Einstellungen werden als „activities“ bezeichnet und verbessern zumeist das „functioning“ des Patienten.
  5. Verbesserung des positiven und negativen Leistungsbildes („functioning“) ist Ziel der Rehabilitation.
  1. Gesetzliche Pflegeversicherung
  2. Gesetzliche Unfallversicherung
  3. Gesetzliche Rentenversicherung
  4. Bundesagentur für Arbeit
  5. Gesetzliche Krankenversicherung
  1. Während bei einem Einfach-Blind Versuch nur den Probanden einer Gruppe nicht bekannt ist, was sie von der anderen Probandengruppe unterscheidet, sind bei einem Doppel-Blind Versuch beide Probandengruppen „unwissend“.
  2. Rehabilitationsprogramme, wie z.B. das Nierenschulungsprogramm können qualitätstechnisch über Studien kontrolliert werden.
  3. Studien können prospektiv oder retrospektiv sein.
  4. Methoden wie Randomisierung und Verblindung dienen der Minimierung systematischer Verzerrungen („Bias“) in Studien.
  5. Randomisierung bezeichnet z.B. die Verteilung der Probanden in die jeweiligen zu betrachtenden Gruppen durch Zufallsprinzip.
  1. Randomisierung kann nicht in einer retrospektiven Studie eingesetzt werden.
  2. Randomisierung kann nur in einer retrospektiven Studie eingesetzt werden.
  3. Verblindung kann nur in einer retrospektiven Studie eingesetzt werden.
  4. Randomisierung kann nur in einer Kohortenstudie eingesetzt werden.
  5. Verblindung kann nur in einer Kohortenstudie eingesetzt werden.
  1. Leistungsunfähigkeit
  2. Arbeitsunfähigkeit
  3. Leistungsbild
  4. Berufsunfähigkeit
  5. Erwerbsunfähigkeit
  1. Das qualitative Leistungsbild skaliert anhand einer Nominalskala nach Schweregrad und Begleitumständen.
  2. Das qualitative Leistungsbild skaliert anhand einer Ordinalskala nach Schweregrad und Begleitumständen.
  3. Das qualitative Leistungsbild umfasst leichte (kleiner 5 kg), mittelschwere und schwere Arbeiten (ca. 60 kg).
  4. Der Schweregrad einer Arbeit ist kein globales, sondern ein an die Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Gesellschaft angepasstes Maß.
  5. Das Leistungsbild ist abhängig von der Krankheit und definiert sich ausschließlich über krankheitsbedingte Parameter.
  1. Mittelschwere Arbeit umfasst auch Graben, Schaufeln oder Hacken.
  2. Bei leichter Arbeit ist auch das Verrichten von mittelschwerer Arbeit zu ca. 5% der Arbeitszeit oder zweimal pro Stunde möglich.
  3. Belastende Körperhaltungen wie Zwangshaltungen erhöhen die Arbeitsschwere um eine Stufe.
  4. Mittelschwere Arbeit umfasst auch das Begehen von Treppen oder Leitern bei Dauerbelastung.
  5. Schwere Arbeit umfasst z.B. das Tragen von bis zu 40 kg schweren Lasten sowie mittelschwere Arbeiten in Zwangshaltungen.
  1. Arbeiten im Akkord sowie Ausführen von Schicht oder Nachtarbeit gelten als Aspekte, die als Arbeitserschwernisse bewertet werden.
  2. Die Begleitumstände einer Arbeit haben keinen direkten Einfluss auf den Schweregrad der Arbeit.
  3. Exposition gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen kann bei vorwiegend sitzender Tätigkeit außer Acht gelassen werden.
  4. Geistige Ermüdung und Beanspruchung haben als nichtkörperliche Arbeit keinen Einfluss auf die schwere der Arbeit.
  5. Begleitumstände der Arbeit beinhalten keine außerhalb der Arbeitszeit liegenden Faktoren, wie z.B. Bewältigung des Hin- oder Rückwegs zur Arbeit.
  1. Stufenweise Wiedereingliederung bezeichnet die stückweise Wiedererlangung qualitativen Leistungsbildes. Kasse, Patient und Arbeitgeber müssen zustimmen.
  2. Stufenweise Wiedereingliederung bezeichnet die stückweise Wiedererlangung quantitativen Leistungsbildes. Kasse, Patient und Arbeitgeber müssen zustimmen.
  3. Das quantitative Leistungsbild wird anhand einer dreistufigen Intervallskala der Arbeitszeit angegeben.
  4. Teilweise Erwerbsminderung tritt ein, wenn der Patient höchstens 3-6 Stunden täglich arbeiten kann.
  5. Kann ein Patient nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten, gilt volle Erwerbsminderung.
  1. randomisiert kontrollierte Studie
  2. Fall-Kontroll-Studie
  3. Kohorten-Studie
  4. Retrospektive Studie
  5. Screening
  1. Retrospektive Fall-Kontroll-Studie
  2. Kohortenstudie
  3. Randomisiert kontrollierte Studie
  4. Querschnittsstudie
  5. Screening-Untersuchung
  1. 6 Monate
  2. 3 Monate
  3. 9 Monate
  4. 12 Monate
  5. 18 Monate
  1. Altersverteilung wird mit der Verhältnisskala gemessen.
  2. Schulnoten sind ein Beispiel für die Nominalskala.
  3. Ordinalskalen messen qualitative Merkmale ohne Reihenfolge.
  4. Intervallskalen messen quantitative Merkmale mit Nullpunkt.
  5. Intervall- und Verhältnisskala bezeichnet man auch als kategorial.
  1. Aufmerksamkeit beschreibt einen Zustand gerichteter Wachheit und dadurch bedingter Auffassungs- und Aktionsbereitschaft eines Menschen.
  2. Konzentration bezeichnet die Fähigkeit zum situationsgerechten Denken und Handeln.
  3. Aufmerksamkeit ist die Fähigkeit, die Konzentration ausdauernd einer Tätigkeit oder Thema zuzuwenden.
  4. Kälte und Hitze sind als störend empfundene oder schädigende Temperaturen, deren Grenzwerte vom Arbeitgeber festgelegt werden.
  5. Konzentration bezeichnet die Anforderung alle Arbeitsaufgaben sorgfältig und zuverlässig auszuführen
  1. Versorgungsamt
  2. Bundesagentur für Arbeit
  3. Amt für Jugend, Familie und Soziales
  4. Rentenversicherung
  5. Krankenversicherung
  1. Dauert in der Regel 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  2. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Anschlussheilbehandlung, wenn das Hauptziel der Anschlussheilbehandlung die Wiedererlangung der Gesundheit ist.
  3. Der Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn das Hauptziel der Anschlussheilbehandlung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist.
  4. Wird in der Regel von Krankenhausärzten und der Sozialberatung des letzten behandelnden Krankenhauses eingeleitet.
  5. Sie zählt zur Medizinischen Rehabilitation und muss beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden.
  1. Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass sich der Leistungsanspruch des Bedürftigen nach gegebener Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten richtet.
  2. Solidaritätsprinzip bedeutet, dass sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren.
  3. Personalität ist die aktive individuelle Selbstorganisation des Menschen. Es handelt sich dabei nicht nur um ein Bewusstseinsphänomen, sondern auch um eine ethische Bestimmung.
  4. Fürsorgeprinzip bedeutet, dass der Staat eingreift und hilft, wenn sich Einzelne in Not befinden und bedürftig sind.
  5. Nachhaltigkeit bedeutet die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit.
  1. Die Ärztekammern haben z.B. die Errichtung und Aufrechterhaltung des berufsständigen Versorgungswerks zur Aufgabe.
  2. Die 17 Ärztekammern sind nach Berufsgruppen unterteilt. Mitglied muss jeder mind. 5 Jahre berufsausführender Angestellter im medizinischen Bereich sein.
  3. Die Regelung der ärztlichen Berufsordnung wird vom Staat verfasst und zur Exekutive an die Ärztekammern weitergegeben.
  4. Forschungsvorhaben an Menschen werden von den Ärztekammern durchgeführt, nachdem sie im Gesundheitsministerium ethisch und rechtlich überprüft wurden.
  5. Die Ärztekammer finanziert sich über Spenden von Privatperesonen.
  1. DIMDI ist eine Bundesoberbehörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes und beschäftigt sich vor allem mit Infektionskrankheiten.
  2. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule des öffentlichen Gesundheitswesens.
  3. Der öffentliche Gesundheitsdienst beobachtet, schützt und fördert die Gesundheit der Bevölkerung.
  4. Die höchste Instanz des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist das Bundesministerium für Gesundheit.
  5. Das Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut sind z.B. Bundesoberbehörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  1. Äquivalenzprinzip ist der Anspruch auf höhere Leistungen bei Zahlung höherer Beiträge.
  2. Versorgungsprinzip ist der Anspruch auf Leistungen durch Zahlung eigener Beiträge.
  3. Versicherungsprinzip ist der Anspruch rechtlich festgelegter Leistungen durch Zahlung öffentlicher Mittel.
  4. Fürsorgeprinzip ist der Anspruch auf gleiche Leistungen bei Zahlung von unterschiedlichen, nach individuellen Möglichkeiten berechneten Beiträgen.
  5. Subsidiaritätsprinzip ist der Anspruch auf gleiche Leistungen bei Zahlung von unterschiedlichen, nach individuellen Möglichkeiten berechneten Beiträgen.
  1. Pflegestufe 2 bedeutet, dass mind. dreimal täglich (3h) Hilfe plus Hauswirtschaftshilfe mehrfach pro Woche nötig sind.
  2. Die Leistungen der Pflege werden durch BGB XI geregelt.
  3. Pflegestufe 1 bedeutet, dass mind. dreimal täglich (3h) Hilfe plus Hauswirtschaftshilfe mehrfach pro Woche nötig sind.
  4. Pflegestufe 3 bedeutet, dass mind. dreimal täglich (3h) Hilfe plus Hauswirtschaftshilfe mehrfach pro Woche nötig sind.
  5. Pflegestufe 3 bedeutet, dass rund um die Uhr Hilfe (außer nachts) plus Hauswirtschaftshilfe mehrfach pro Woche nötig sind.
  1. Gerichtsurteile zur Arzthaftung
  2. Qualitätssicherung
  3. Ausbildung von medizinischen Fachangestellten
  4. Beantragung berufsgerichtlicher Verfahren
  5. Schlichtung zwischen Ärzten und Patienten
  1. Minimierungsprinzip: Eine mit dem geringstmöglichen physischen MItteleinsatz erstellte Versorgungsleistung.
  2. Maximierungsprinzip: Eine mit dem maximal möglichen MItteleinsatz erstellte Versorgungsleistung.
  3. Minimierungsprinzip: Eine bei festgelegtem Mitteleinsatz minimale Versorgungsleistung.
  4. Maximierungsprinzip: Eine bei maximalem Mitteleinsatz minimale Versorgungsleistung.
  5. Das Minimierungsprinzip wird auch Ergiebigkeitsprinzip genannt.
  1. Die Kosten werden von den öffentlichen Haushalten sowie von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
  2. Die Kosten werden durch Bund und Länder getragen.
  3. Die Kosten werden von den Krankenkassen sowie dem Eigenanteil der Patienten getragen.
  4. Es bezieht sich lediglich auf die Investitionskosten der Krankenhäuser.
  5. Wurde 1972 mit Einführung des neuen Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch die monistische Finanzierung abgelöst.
  1. Private Krankenversicherung
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Sozialhilfe
  4. Rentenversicherung
  5. Unfallversicherung
  1. Rollstuhl
  2. Massage
  3. Medikamente
  4. Verbandmaterial
  5. Ergotherapie
  1. Es dient dem Ausgleich zwischen den neuen und alten Bundesländern.
  2. Ziel ist der Ausgleich einnahme- und ausgabebedingter Unterschiede im Versichertenstamm.
  3. Ist in der deutschen GKV seit 1994 eingeführt.
  4. Die Versicherten werden nach morbiditätsorientiertem RSA-Profilen klassifiziert.
  5. Die Höhe wird durch das Bundesversicherungsamt festgelegt.
  1. Genehmigung von Tierversuchen
  2. Feststellung der Pflegestufe
  3. Feststellung einer Erwerbsminderung
  4. Überprüfung von Reha-Anträgen
  5. Fachgutachten für Gerichte
  1. Überprüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen
  2. Zulassung sich niedergelassender Ärzte
  3. Regelung der ärztlichen Vergütung
  4. Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
  5. Vertretung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen
  1. Korrelationsstudien und ökologische Studien sind analytische Studien und befassen sich mit Populationen.
  2. Korrelationsstudien und ökologische Studien sind deskriptive Studien und befassen sich mit Populationen.
  3. Fall-Kontroll- und Kohortenstudien sind analytische Studien.
  4. Fallberichte und Querschnittsstudien sind deskriptive Studien und befassen sich mit Individuen.
  5. Ökologische Studien, Fallberichte und Querschnittsstudien sind deskriptive Studien.
  1. Reliabilität ist der Grad der Genauigkeit, mit der ein Messverfahren ein bestimmtes Merkmal erfasst.
  2. Spezifität bedeutet die Wahrscheinlichkeit, eine gesunde Person als gesund zu erkennen.
  3. Sensitivität bedeutet die Wahrscheinlichkeit, eine kranke Person als krank zu erkennen.
  4. Korrelation bedeutet keine klare Ursache-Wirkungsbeziehung bei eventuellem Einfluss anderer Variablen.
  5. Confounder sind Störgrößen, die in der Kontrollgruppe wirken und das Ergebnis systematisch verfälschen.
  1. Fall-Kontroll-Studie
  2. Kohortenstudie
  3. Querschnittsstudie
  4. randomisiert kontrollierte Studie
  5. prospektiv experimentelle Studie

Dozent des Vortrages Sozialmedizin Teil 2

 Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka

Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka

Prof.Dr.med.Emanuel Fritschka praktiziert als Chefarzt der Sinntalklinik Bad Brückenau und Prof.an der Charité Berlin. Zu seinen Fachbereichen gehören Internist-Nephrologie, Sozialmedizin und Rehabilitationswesen.

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