Arbeitszeit: Begriff und Sonderformen von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Arbeitszeit: Begriff und Sonderformen“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Die nach den gesetzlichen Vorschriften maximal zulässige Arbeitszeit eines volljährigen Arbeitnehmers beträgt pro Woche 60 Stunden.
  2. Die nach den gesetzlichen Vorschriften maximal zulässige Arbeitszeit eines volljährigen Arbeitnehmers beträgt pro Woche 35 Stunden.
  3. Die nach den gesetzlichen Vorschriften maximal zulässige Arbeitszeit eines volljährigen Arbeitnehmers beträgt pro Woche 40 Stunden.
  4. Die nach den gesetzlichen Vorschriften maximal zulässige Arbeitszeit eines volljährigen Arbeitnehmers beträgt pro Woche 48 Stunden.
  1. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter haben die gleichen Rechte auf Weiterbildung wie vollzeitbeschäftigte.
  2. Ein Recht auf Arbeitszeitreduzierung besteht nach den gesetzlichen Vorschriften nur in Betrieben mit mehr als fünfzehn Beschäftigten.
  3. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Arbeitszeitreduzierung.
  4. Ein Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung besteht nach den gesetzlichen Vorschriften nur in Betrieben mit mindestens fünfzehn Mitarbeitern.

Dozent des Vortrages Arbeitszeit: Begriff und Sonderformen

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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