Arbeitszeit: Sonntagsarbeit von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Arbeitszeit: Sonntagsarbeit“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Sonntagsarbeit darf bei volljährigen Arbeitnehmern an maximal 37 Sonntagen im Jahr erfolgen.
  2. Sonntagsarbeit ist bei volljährigen Arbeitnehmern ausnahmslos verboten.
  3. Sonntagsarbeit darf bei volljährigen Arbeitnehmern an maximal 15 Sonntagen im Jahr erfolgen.
  4. Sonntagsarbeit darf bei volljährigen Arbeitnehmern an maximal einem Sonntag je Kalendermonat erfolgen.

Dozent des Vortrages Arbeitszeit: Sonntagsarbeit

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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