Archiv2013 - Forderungen (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Forderungen (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Folgebewertung
  • Wertminderung/Test
  • Forderungen
  • Grundlagen
  • Langfristige Forderungen
  • Wertberichtigung
  • Vorräte
  • Erstbewertung
  • Herstellungskosten
  • Laufender Aufwand
  • Gesamtübersicht Herstellungskosten
  • Aufgabe

Quiz zum Vortrag

  1. nach der Fristigkeit entweder als langfristige oder als kurzfristige Forderungen
  2. immer als kurzfristige Forderungen, denn Forderungen gehören zum Umlaufvermögen
  3. nach der Liquidität: Danach sind besonders liquide Forderungen zuerst zu zeigen, danach diejenigen mit geringerer Liquidität.
  4. nach der Höhe: Danach sind zunächst Forderungen über 100.000 zu zeigen, danach diejenigen unter 100.000.
  5. nach dem Aufwand, den die Forderungen machen: Danach sind zunächst Forderungen, bei denen die Kunden Stress machen, zu zeigen (Vorsichtsprinzip), danach diejenigen, die bereitwillig zahlen.
  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgezinst, wenn sie un- oder unterverzinslich sind, langfristig sind (mehr als 12 Monate) und ein Zinseffekt nicht unwesentlich sein könnte.
  2. un- oder unterverzinsliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgezinst, wenn sie beispielsweise ein Zahlungsziel von 24 Monaten haben und einen Abzinsungsbetrag bei über 40.000 € liegt
  3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer abgezinst.
  4. un- oder unterverzinsliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgezinst, wenn sie langfristig sind.
  1. Nein. Sie ist zu pauschal.
  2. Ja. Das Vorsichtsprinzip gibt es auch bei den IFRS.
  3. Ja. Die Höhe der Forderungen nach HGB und IFRS sind gleich.
  4. Ja, denn dieses Vorgehen erleichtert dem Bilanzbuchhalter die Arbeit erheblich.
  1. ... wertberichtigt.
  2. ... gegen offene verrechenbare Verbindlichkeiten mit dem Kunden verrechnet.
  3. ... abgezinst.
  4. ... nicht weiter bearbeitet. Stattdessen wird beobachtet ob nicht später ein Betrag eingeht.
  1. immer zum Stichtagskurs
  2. zum niedrigeren Stichtagskurs, bzw. wenn der Stichtagskurs höher ist, zu den AK (Imparitätsprinzip)
  3. das kommt darauf an: wenn es schnell gehen soll, zu dem bisherigen ausgewiesenen Betorag, anderenfalls wird der jeweilige Stichtagskurs ermittelt und die Forderung zu diesem Kurs umgerechnet
  1. im Finanzergebnis
  2. in der GuV
  3. erfolgswirksam
  4. im Eigenkapital
  5. erfolgsneutral
  1. bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zuzügl. ANK und in der Folgebewertung mit fortgeführten Anschaffungskosten ggf. mittels der Effektivzinsmethode
  2. zu den historischen Anschaffungskosten, ggf. nach Wertberichtigungen
  3. zum jeweiligen Nennbetrag
  4. mit dem jeweiligen beizulegenden Wert am Bilanzstichtag

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Forderungen (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten)

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kaufmann Andreas Klein-Walbeck ist Ihr Experte für das Thema Internationale Rechnungslegung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

Kundenrezensionen

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Forderungen aus Lieferungen, Forderung auf Schadens- und Leistungenersatz, sonstige Forderungen wie Steuerforderungen, Verkauf Anlagevermögen, öffentl. Zuschüsse ...

... mit der Erbringung der vereinbarten Lieferung oder Dienstleistung; mit Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts IAS 39.A35 (b) ...

... längerfristige Forderungen, unverzinsliche oder unterverzinsliche => auf Barwert abzinsen, aber nur wenn ...

... teilweise Begleichung der Forderung, Amortisation eines Unterschiedsbetrags zw. AK u. erwarteter Zahlungseingang bei Fälligkeit IAS 39.56 mittels der Effektivzinsmethode = gesamter effektiver Zinsertrag ...

... und dem Barwert der voraussichtlich (noch) erzielbaren cash flows, der unter ...

... Forderungen in einer Gruppe von Forderungen mit gleichartigen „Ausfallrisikoprofilen“, Werthaltigkeitstest für die ganze Forderungs ...

... 31. Dezember 05 Rückzahlungsbetrag 1.000.000,00 € Anschaffungskosten 956.705,23 €. Es sind keine Transaktionskosten angefallen. Die Zinsen werden zum 31. Dezember eines jeden Jahres nachträglich gezahlt. Aufgabe: a) Nennen Sie alle Voraussetzungen für eine Kategorisierung als „Bis zur Endfälligkeit zu halten / Held to Maturity" (HTM). b) Ermitteln Sie die ...

... Kostenart in der nachfolgenden Tabelle. IFRS Kostenarten Pflicht Wahlrecht Verbot kalkulatorische Zinsen Spezialkunststoffe für Innenausstattung fremd bezogene Triebwerke Lagerkosten für elektronische Bauteile Abschreibungen auf Sitzungsgebäude von Vorstand und Aufsichtsrat Gehalt des Produktionsvorstandes Gehalt des Finanzvorstandes Aufwendungen für die Kantine ...

... auch darauf ein, ob es einen Unterschied zum Steuerbilanzwert gibt. Latente Steuern sind nicht zu berücksichtigen. a) Vorräte: Wegen zu erwartender größerer Nachfrage nach Platin wurden von der Raketen Company 4 t Platin zu einem Preis von 2.000.000 € im Oktober 00 angeschafft. Am Bilanzstichtag ist der Marktwert je Tonne Platin auf 400.000 € gesunken. Der Nettobetrag zum Bilanzstichtag, den die Raketen Company aus dem Verkauf des Platins erwartet, beträgt 2.200.000 €. Bis zur Bilanzaufstellung hat ...

... zum Bilanzstichtag erfolgt nach IFRS nicht. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips ist im Handelsrecht (HGB) der Vorratsbestand mit dem niedrigeren Marktwert von 400.000 € je Tonne Platin zu bewerten. Steuerlich erfolgt die Abwertung nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Nach BMF-Schreiben vom 25. Februar 2000 liegt nur dann eine dauerhafte Wertminderung vor, wenn der niedrigere Marktpreis am Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Aufstellung anhält. Der Steuerbilanzwert ist mit 420.000 € je Tonne Platin anzusetzen, da der niedrigere Wert von 400.000 € je Tonne ...

... Wertansatz als im Abschluss nach IFRS festzustellen. Die US-Dollar-Noten sind finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IAS 32 und IAS 39 fallen (Bewertungskategorie AFS). Die Bewertung von Zahlungsmitteln zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem „beizulegenden Zeitwert“. Steuerrechtlich gilt das Anschaffungskostenprinzip. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 8.000 €. Demnach ist in der Bewertung in der Steuerbilanz ein anderer Wertansatz als im Abschluss nach IFRS festzustellen. Lösungshinweise: Vorräte u. Rückstellungen sind nach IAS 2.9 streng absatzmarktorientiert mit dem niedrigeren ...

... Eine Teilgewinnrealisierung (POC) entfällt, weil die Voraussetzungen des IAS 11 (Auftragsfertigung) nicht vorliegen. Die Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusetzen. Der Bilanzwert der Kühlschränke im IFRS-Einzelabschluss beläuft sich somit auf 10 St. X 1.000 = 10.000, davon 80% = 8.000 €. Die erwarteten Erfolgsprämien sind dann zu bilanzieren, wenn die allgemeinen Erfassungskriterien einer Schuld (liability) erfüllt sind. Hierfür wären erforderlich: - Eine ...

... Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird der Nettoveräußerungswert unter Heranziehung des Wiederbeschaffungspreises geschätzt. Eine Abwertung kommt aber dann nicht infrage, wenn das Endprodukt Spezial-Reifen (noch) verlustfrei veräußert werden kann. Alternative a) Dem Absatzpreis einer Produkteinheit Spezial-Reifen von 4.200 € stehen Produktionskosten von insgesamt 4.000 € (Kautschuk: 3 kg à 850 € = 2.550 + 1.450 € weitere Aufwendungen) gegenüber. Damit kann der Spezial-Reifen verlustfrei (Gewinn: 200 €) veräußert werden. Der Kautschuk (Rohstoff) ist mit 850 € pro kg zu bewerten. Der Wert des Kautschuks beträgt danach: 5 ...