Der Vortrag „Archiv2013 - Doppelbesteuerungsabkommen“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Warum enthalten DBA keine Vorgaben darüber, welchem Steuersatz usw. ein Betroffener im anderen Land unterliegt?
Was legt ein DBA nur fest?
Erlaubt oder verbietet ein DBA den Progressionsvorbehalt?
Wo steht die Liste der steuerpflichtigen Einkünfte, wenn der Steuerpflichtige unter die beschränkte Steuerpflicht fällt?
Welche Rolle hat das OECD-Musterabkommen?
Warum werden im OECD-Musterabkommen teilweise auch sehr selbstverständliche Dinge ausdrücklich definiert?
Mit welcher Vorfrage muss jede Anwendung eines DBA beginnen?
Welcher Artikel des OECD-Musterabkommens regelt die Ansässigkeit?
Mit welchem Artikel fängt man die Untersuchung eines DBA-Falles an?
Ist eine Zweigniederlassung eine natürliche oder eine juristische Person?
Warum fragt man bei einer juristischen Person nicht nach der "ständigen Wohnstätte"?
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... in Deutschland gültigen Vorschriften, die die steuerliche Behandlung regeln ...
... Die Zweigniederlassung in Frankreich. Die GmbH hat in Deutschland einen Gewinn von +100.000 EUR, in Frkr. einen Gewinn von +400.000 EUR. ...
... -50.000 EUR Verlust aus einer Immobilie erlitten haben. Alle Einkünfte aus der ganzen Welt unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, sagt § 2 EStG. Die Verluste aus Chile aber nicht, sagt § 2a I Nr. 6 EStG. ...
... Die Daten des Falles: Ein Schweizer ist verheiratet, er pendelt ...
... Personen (Schweizer), die ihre Freizügigkeit nutzen, haben Anrecht auf Nichtdiskriminierung ...
... Theoretisch unbegrenzt viele Steuerarten möglich. Der ausländische Gesetzgeber ist nicht an irgendwelche Vorgaben gefunden (Völkerrecht, „Steuersouveränität“) Ausländische Steuergesetze gelten auch für ...
... Lage investieren? Effekt einer Doppelbesteuerung: durch die Sonderbelastung mit höheren Steuern, als man sie innerstaatlich zahlen muss, unterbleiben grenzüberschreitende Investitionen. Wirtschaftlicher Effekt: keine Kooperation, keine grenzüberschreitende Kapitalanlage, keine Rationalisierungs- und Größenvorteile, keine Möglichkeit, zu wachsen und sich auf dem Weltmarkt zu etablieren, etc.. Schlussfolgerung: Doppelbesteuerung ist ...
... „Doppelbesteuerung“ in unserem Sinne ist nur das, was eine Sonderbelastung (Zusatzbelastung!) für grenzüberschreitende Fälle darstellt. Daher gibt es folgende ...
... aber die Folge sein: Wo würden z.B. deutsche Kapitalanleger dann ihr Kapital anlegen, um Zinsen zu bekommen? In Deutschland oder in Luxemburg? Was für Konsequenzen hätte es, wenn ...
... auch einfach in allen Staaten die beschränkte Steuerpflicht abschaffen, oder? Dann würde alles Einkommen jeweils nur noch in einem einzigen Staat versteuert werden, nämlich da, wo man wohnt. Was würde dann aber ...
... eine der beiden Steuern (oder beide) so stark ermäßigt, dass grenzüberschreitendes Wirtschaften nicht mehr unattraktiv ist. Vier Methoden sind denkbar: Abzugsmethode, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode, Pauschalierungsmethode ...
... erlaubt werden? Ist das nicht völlig selbstverständlich? Vgl. § 12 EStG, § 10 KStG! Wie wirkt die Abzugsmethode wirtschaftlich? Reicht die Abzugsmethode eigentlich aus, um hinderliche Effekte der Doppelbesteuerung ganz zu beseitigen? Kann der Gesetzgeber ...
... diese Einkünfte (bzw. auf die deutsche Einkommensteuer auf die Einkünfte aus diesem Staat). Deshalb muss man ausrechnen, welcher Anteil der gesamten EST anteilig auf die Einkünfte aus dem betreffenden Ausland entfällt. Das ist simple „Dreisatz-Rechnung“: ...
... kann man die Anrechnungsmethode überhaupt nur ausrechnen lassen? Sie müssen bereits schon die gesamte Höhe der EST kennen! (oder der KSt, je nachdem, um welche Sorte Steuerpflichtigen es geht). Dafür müssen Sie ...
... Bei Kapitalerträgen gilt: die Anrechnung erfolgt für jeden einzelnen Kapitalertrag getrennt ...
... gegenüber jedem Land der Erde praktizieren, oder muss man befürchten, dass sie missbraucht werden könnte, um ...
... Dabei die Gefahr im Auge behalten, dass Steuerpflichtige Geld aus rein steuerlichen Gründen ins Ausland verlagern könnten! Muss man das vielleicht sogar aus wirtschaftlichen Gründen? Was passiert mit einem deutschen Unternehmer, ...
... bringt das die Gefahr von Verlagerung von Einkünften mit sich, um Steuern zu sparen. Dann läuft ...
... gegenüber Ländern, die dem Fiskus suspekt sind. Gewährung nur für Gewinne aus „aktiven“ Tätigkeiten (solche, für die tatsächlich normalerweise zu vermuten ist, dass es für die Wahl des Auslands als Standort einen ...
... Nach dem DBA ist für diesen Gewinn die Freistellungsmethode vorgesehen. 3.3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Chile) in ...
... Wo „Anrechnungsmethode“ vereinbart ist, darf man stattdessen immer auch ...
... In welcher Reihenfolge rechnet man eigentlich, wenn ...
... Für die Höhe der gesamten Steuer müssen Sie erst einmal die anwendbare Progression kennen. Um die Progression richtig zu kennen, müssen Sie ...
... seit 2008 eine Kuriosität zu beachten: Um den Folgen eines EuGH-Urteils zu entkommen (d.h. um EU-Recht mit einem Trick zu brechen), hat der deutsche Gesetzgeber seit 2008 den ...
... Auszahlung einer brasilianischen Steuer von 30% unterworfen. Daher wurde auf dem Konto nur noch 140.000 EUR gutgeschrieben. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Mehrfamilienhauses in Paris (Frkr) ...