Der Vortrag „Archiv2013 - Grundlagen des Internationalen Steuerrechts“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist das Internationale Steuerrecht so etwas ähnliches wie die Internationale Rechnungslegung ("IFRS")?
Welche besonderen Probleme können dazu führen, dass internationale Fälle besonders behandelt werden?
Bei Anteilen an WELCHEN Gesellschaften muss man beim Wegzug ins Ausland mit einer Schlussbesteuerung rechnen?
Welche Arten von Gesetzen sind für das Internationale Steuerrecht relevant?
Welche Arten von Rechtsvorschriften können relevant sein für das Internationale Steuerrecht?
Was sind - für das Steuerrecht - die wichtigsten völkerrechtlichen Verträge mit anderen Ländern?
Was sind - für die Besteuerung - die wichtigsten Rechtsvorschriften der EU?
Mit WELCHER MEHRHEIT im Ministerrat könnte die EU Richtlinien über die Einkommensteuergesetzgebung erlassen?
Was unterscheidet die beschränkte Steuerpflicht von der unbeschränkten?
Wann darf jemand, der eigentlich beschränkt steuerpflichtig ist, zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren?
Was gilt, wenn zwei gültige gesetzliche Regelungen sich ganz oder teilweise widersprechen?
Was gilt, wenn eine Sonderregel GERINGFÜGIG verfehlt wird?
Welche Sonderregelung gilt für Verluste aus dem Ausland?
Wie werden Verluste aus dem Ausland nach § 2a EStG behandelt?
Für Verluste aus WELCHEN Staaten wird § 2a EStG NICHT angewendet?
Wie kann man Verluste, die unter § 2a EStG fallen, nur steuerlich verwerten?
Was passiert bei der Steuerveranlagung mit den Verlusten aus § 2a EStG?
Was ist der Unterschied zwischen "Drittland" und "Drittstaat"?
Welche Auslandsverluste können TROTZ § 2a EStG zum Welteinkommen gezählt werden?
Was, wenn Drittstaaten-Verluste aus der Herstellung von WAFFELN stammen?
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... 20.0 Übersicht: zu besprechende Punkte, Teil I I. Der Begriff „Internationales Steuerrecht“ II. Methoden zur ...
... in Deutschland gültigen Vorschriften, die steuerliche Behandlung regeln ...
... 5 Begriff „IStR“ „Internationaler Bezug“: eine PERSON hat Bezug zum ...
... Steuerarten - Prüfungsrelevant: nur ESt, KSt - Bei Umsatzsteuer: ...
... 7 Betroffene Rechtstexte - Betroffene Steuertexte: prinzipiell alle Rechtstexte, die etwas über ...
... früheres 2.2. Lex specialis-Regel: spezielleres Gesetz („Sonderregel“) schlägt Grundregel („Grundsatz“) 3.3. Lex-superior-Regel (auch „Anwendungsvorrang ...
... Die Zweigniederlassung in Frankreich. Die GmbH hat in Deutschland einen Gewinn von +100.000 EUR, in Frkr. einen Gewinn von +400.000 EUR. § 1 KStG sagt: ...
... -50.000 EUR Verlust aus einer Immobilie erlitten haben. Alle Einkünfte aus der ganzen Welt unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, sagt § 2 ESt. Die Verluste aus Chile aber nicht, sagt § 2a I Nr. 6 ESt ...
... 1, Teil III Die Daten des Falles: Ein Schweizer ist verheiratet, er pendelt ...
... Zusammenveranlagung § 1 IV EStG – beschränkte Steuerpflicht § 50 I Satz 3 EStG: keine Anwendung von § 26, ...
... Die anzuwendenden Rechtsvorschriften, 2: § 1 III EStG :Option zur unbeschränkten Steuerpflicht § ...
... Natürliche Personen (Schweizer), die ihre Freizügigkeit nutzen, haben Anrecht auf Nichtdiskriminierung = Behandlung ...
... Steuerpflicht bei ESt/KSt Ausland: theoretisch unbegrenzt viele Steuerarten möglich. Der ausländische Gesetzgeber ist nicht an irgendwelche Vorgaben gebunden (Völkerrecht, „Steuersouveränität “). Ausländische Steuergesetze gelten auch für ...
... Lage investieren? Effekt einer Doppelbesteuerung: durch die Sonderbelastung mit höheren Steuern, als man sie innerstaatlich zahlen muss, unterbleiben grenzüberschreitende Investitionen. Wirtschaftlicher Effekt: keine Kooperation, keine grenzüberschreitende Kapitalanlage, keine Rationalisierungs- und Größenvorteile, keine Möglichkeit, zu wachsen und sich auf dem Weltmarkt zu etablieren, etc. Schlussfolgerung: Doppelbesteuerung ist ...
... „Doppelbesteuerung“ in unserem Sinne ist nur das, was eine Sonderbelastung (Zusatzbelastung!) für grenzüberschreitende Fälle darstellt! Daher gibt es folgende ...
... aber die Folge sein: WO würden z.B. deutsche Kapitalanleger dann ihr Kapital anlegen, um Zinsen zu bekommen? In Deutschland oder in Luxemburg? Was für Konsequenzen hätte es, wenn ...
... auch einfach in allen Staaten die beschränkte Steuerpflicht abschaffen, ODER? Dann würde alles Einkommen jeweils nur noch in einem einzigen Staat versteuert werden, nämlich da, wo man wohnt. Was würde dann aber ...
... eine der beiden Steuern (oder beide) so stark ermäßigt, dass grenzüberschreitendes Wirtschaften nicht mehr unattraktiv ist. Vier Methoden sind denkbar: Abzugsmethode, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode, Pauschalierungsmethode ...