Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 2 von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 2“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 2

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Der Lastenaufzug (einschließlich des zweckgebundenen Schachts) ist eine Betriebsvorrichtung, also ein bewegliches Wirtschaftsgut und gleichzeitig gem. R 4.2 Abs. 3 Nr. 1 EStR ein selbstständiger Gebäudeteil. Es wird nach § 7 Abs. 1 EStG linear zeitanteilig abgeschrieben. Somit ist der Buchwert des Lastenaufzugs folgendermaßen zu ermitteln: Anschaffungskosten des Lastenaufzugs 80.000 €, Abschreibung (10%) für 6 Monate 4.000 €, Buchwert 31.12.2013 76.000 €. Die Erneuerung des Gebäudedachs betrifft Erhaltungsmaßnahmen, die im Jahr der Entstehung sofort als Aufwand absetzbar sind, vgl. R 21.1 Abs. 1 Satz 1 ...

... Der Kurs des Dollars beträgt: Geldkurs Mittelkurs Briefkurs am 01. Nov. 2013 1,08 € 1,085 € 1,09 €k am 18. Dez. 2013 1,06 € 1,065 € 1,07 €k am 31. Dez. 2013 1,07 € 1,075 € 1,08 €k am 10. Jan. 2014 1,09 € 1,095 € 1,10 €kam 15. Jan. 2014 1,10 € 1,105 € 1,11 €. Die Rechnung des kanadischen Geschäftsfreundes wurde am 28.12.2013 beglichen. Der Kunde in Japan zahlte ...

... Aufgabe a.) In welcher Höhe hat die GmbH den Ertrag aus der Ausschüttung zu berücksichtigen? b.) Für welches Jahr ist der Ertrag auszuweisen und warum in dem Jahr? c.) Wann ist was bei der GmbH im Jahr 2013 zu buchen?, - Nennen Sie die Buchungssätze. d) Wie beeinflusst die Dividende den steuerlichen Gewinn? - Der Solidaritätszuschlag ist bei den genannten Beträgen nicht berücksichtigt. In der Lösung soll darauf auch nicht eingegangen werden. ...

... Anhaltspunkte für eine Abschreibung nach Maßgabe der Leistung gem. § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG liegen hier nicht vor. Da der Computer bereits im Januar angeschafft worden ist, spielt Zeitanteiligkeit - § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG – hier keine Rolle. Die Bilanzansätze ergeben sich wie folgt: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Anschaffungskosten lt. Sachverhalt 90.000 €, 90.000 € Planm. Abschreibung / AfA 2013 45.000 € 30.000 € Bilanzansatz 31.12.2013 45.000 € 60.000 € Planm. Abschreibung / AfA 2014 22.500 € 30.000 € Bilanzansatz 31.12.2014 22.500 € 30.000 €. Da in beiden Jahren Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, sind gem. § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern zu berücksichtigen oder können aktive latente Steuern berücksichtigt werden. ...

... Die Maschine ist weder handelsrechtlich (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB) noch steuerrechtlich (§ 39 Abs. 2 AO) der GmbH zuzurechnen. Ausweis der Forderung in der Handelsbilanz Die Forderung gehört gem. § 247 Abs. 2 HGB (Umkehrschluss) zum Umlaufvermögen. Somit erfolgt die handelsrechtliche Bewertung nach § 253 Abs. 4 HG B. Da es sich um einen auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstand handelt, erfolgt die Umrechnung am Abschlussstichtag gem. § 256a Satz 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs. Da der Mittelkurs zum 31.12.2013 1,075 € beträgt, ist die Forderung mit 32.000 $ x 1,075 € = 34.400 € zu bewerten. Dies führt zum Ausweis eines nicht realisierten Gewinns, ...

... Die Buchung lautet: Steuern vom Einkommen und Ertrag an Passive latente Steuern 144 € zu Fall 6 (8 Punkte). a) Die Dividende setzt sich zusammen aus dem gutgeschriebenen Betrag von 7.500 € und der einbehaltenen Kapitalertragsteuer von 2.500 €, sodass insgesamt 10.000 € als Ertrag anzusetzen sind. b) Der rechtliche Anspruch auf die Ausschüttung entsteht durch den Ausschüttungsbeschluss der Hauptversammlung am 15.04.2013. Deshalb ist der Ertrag ungeachtet des Zeitpunkts der tatsächlichen Auszahlung im Jahr 2013 zu erfassen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). c) 15.04.2013: sonstige Vermögensgegenstände 10.000 € an Erträge aus anderen Wertpapieren 10.000 € 30.04.2013: Bankguthaben 7.500 € Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.500 € an sonstige Vermögensgegenstände 10.000 €. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist als Steuer vom Einkommen und Ertrag zu buchen, ...

... Für die Vertriebskosten besteht gem. § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB handelsrechtlich und nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) auch steuerrechtlich ein Verbot, diese einzubeziehen. Nach allem ergibt sich für eine Maschine folgende Wertuntergrenze: Fertigungslöhne (FL) 200 €, Fertigungsmaterial (FM) 400 €, Einzelkosten 600 €, Fertigungsgemeinkosten 66% (ohne Steuern und Zinsen; mit linearer Abschreibung) auf FL 132 € Materialgemeinkosten 15% auf FM 60 € Handels- und steuerrechtliche Wertuntergrenze 792 €. ...