Archiv2014 - §17 EStG von Jan Heinrichs

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2014 - §17 EStG“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 17 EStG Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • § 17 EStG
  • § 17Abs. 2 EStG
  • Verluste im Rahmen § 17 EStG

Quiz zum Vortrag

  1. Einkünften aus § 17 EStG oder § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
  2. Einkünften aus § 17 EStG.
  3. Einkünften aus § 17 EStG oder § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG oder § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (Teilbetriebsfiktion).
  4. Einkünften aus § 17 EStG oder § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (Teilbetriebsfiktion).
  1. wenn der Stpfl. die Anteile im Privatvermögen hält und mindestens zu 1% mittelbar oder unmittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder innerhalb der 5 Jahre beteiligt war.
  2. wenn der Stpfl. mindestens zu 1% mittelbar oder unmittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder er innerhalb der 5 Jahre beteiligt war.
  3. wenn der Stpfl. die Anteile im Betriebsmögen hält und mindestens zu 1% mittelbar oder unmittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder er innerhalb der 5 Jahre beteiligt war.
  4. wenn der Stpfl. die Anteile im Privatvermögen hält und mindestens zu 1% unmittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder innerhalb der 5 Jahre beteiligt war.
  5. wenn der Stpfl. die Anteile im Privatvermögen hält und mindestens zu 1% mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder innerhalb der 5 Jahre beteiligt war.
  1. immer mit den Anschaffungskosten.
  2. immer mit dem Teilwert.
  3. immer mit dem gemeinen Wert.
  4. immer mit dem Verkehrswert.
  5. immer mit dem Zeitwert.
  1. unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 Bs. c EStG zu ermitteln, d.h. der Veräußerungsgewinn ist nur zu 60% Steuerpflichtig.
  2. unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 Bs. c EStG zu ermitteln, d.h. der Veräußerungsgewinn ist nur zu 40% Steuerpflichtig.
  3. nicht unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu ermitteln. Es gelten die Grundsätze der Abgeltungsteuer.
  1. nur unter Berücksichtung der Verlustausgleichsbeschränkungen des § 17 Abs. 2 S. 6 EStG abzugsfähig.
  2. nur unter Berücksichtigung von § 15a EStG abzugsfähig.
  3. immer uneingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.
  4. nur mit positiven Einkünften aus § 17 EStG verrechenbar.

Dozent des Vortrages Archiv2014 - §17 EStG

 Jan Heinrichs

Jan Heinrichs

Jan Heinrichs ist Partner einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln und Dozent der Steuer-Fachschule Dr. Endriss für die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in den Fächern Jahresabschluss und Einkommensteuer. Nach einer Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten im Familienunternehmen Heinrichs & Partner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bitburg studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Steuerlehre bei Prof. Dr. Herzig. Nach zweijähriger Praxistätigkeit als Steuerberatungsassistent wurde er im April 2013 zum Steuerberater bestellt.

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