Archiv2014 - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Teil 2 von Jan Heinrichs

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2014 - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Teil 2“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fälle e-h
  • Fälle i-k
  • Fälle l-o
  • Fälle p und q

Quiz zum Vortrag

  1. das Zufluss- /Abflussprinzip gem. § 11 EStG.
  2. die periodengrechte Gewinnermittlung.
  1. eine Betriebseinnahme und erhöht des steuerpflichtigen Gewinn.
  2. eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und ist erfolgsneutral.
  3. wird erfolgsneutral als "durchlaufender Posten" behandelt.
  1. Betriebsausgaben in Höhe der AfA, wobei die GWG-Regelungen zu beachten sind.
  2. Betriebsausgaben bei Abfluss der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten.
  3. Betriebsausgaben in Höhe der AfA, wobei die GWG-Regelungen nicht zu beachten sind.
  1. Betriebsausgaben bei Zahlung.
  2. Betriebsausgaben in Höhe des Warenverbrauchs.
  3. Betriebsausgaben in Höhe des durch Inventur festgestellten Wareneinsatzes.
  1. keiner Auswrikung auf den steuerlichen Gewinn.
  2. einer Betriebsausgabe bei Abfluss.
  3. einer Betriebseinnahme.
  4. einer Betriebsausgabe in Höhe des Teilwerts.
  1. eine Teilwert-AfA nicht zulässig, aber eine AfAa ist möglich.
  2. eine Teilwert-AfA zulässig, nicht aber eine AfAa.
  3. eine Teilwert-AfA oder eine AfAa nicht zulässig.

Dozent des Vortrages Archiv2014 - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Teil 2

 Jan Heinrichs

Jan Heinrichs

Jan Heinrichs ist Partner einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln und Dozent der Steuer-Fachschule Dr. Endriss für die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in den Fächern Jahresabschluss und Einkommensteuer. Nach einer Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten im Familienunternehmen Heinrichs & Partner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bitburg studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Steuerlehre bei Prof. Dr. Herzig. Nach zweijähriger Praxistätigkeit als Steuerberatungsassistent wurde er im April 2013 zum Steuerberater bestellt.

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