Der Vortrag „Archiv2014 - OECD-Musterabkommen Teil 3“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche zwei Fragen stellt man für jeden VORGANG bei einem DBA-Fall?
Welche "Grundregel" gilt angeblich im Rahmen des OECD-Musters?
Warum verwenden die DBA oft ANDERE Fachausdrücke als die, die Sie aus dem deutschen Recht kennen?
Wo werden Veräußerungsgewinne behandelt?
Wie heißen Arbeitnehmereinkünfte im DBA-Recht?
Wo steht die Regelung, was der Ansässigkeitsstaat zu tun hat, wenn der Quellenstaat Steuern nehmen darf?
Welche Variante des Artikel 23 OECD-MA verwendet Deutschland für seine Ansässigen in seinen DBA?
Bei welchen zwei Arten von Einkünften sehen die deutschen DBA KEINE Freistellung vor, sondern die Anrechnung?
Wo wird erläutert, was das Wort "Betriebsstätte" meint, wenn es in einem DBA vorkommt?
Auf welche Art von Einkünften bezieht sich die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie der EU?
Wie hoch ist die deutsche Steuer auf eine Dividende, die eine deutsche GmbH von einer englischen GmbH bekommt?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |