Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Abschreibung von Gebäude (Beispiel 1)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der AfA – Zeitraum für die Herstellungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes beginnt
Im Fall der Anschaffung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes beginnt der AfA - Zeitraum
Bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bemessen sich nach einer Teilwertabschreibung die Abschreibungen in der Steuerbilanz ab dem nachfolgenden Jahr
Bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bemessen sich nach einer Teilwertzuschreibung die Abschreibungen in der Steuerbilanz ab dem nachfolgenden Jahr
Kommt es bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zu einer Teilwertzuschreibung, wirkt sich diese Zuschreibung
Bei nachträglichen Herstellungskosten ist die AfA, die auf diese nachträglichen Herstellungskosten entfällt, im Jahr der Entstehung der nachträglichen Herstellungskosten
Bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG wird eine Lagerhalle, die der Steuerpflichtige im Jahr 2000 hergestellt hat,
Bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG wird ein Verwaltungsgebäude mit Baujahr 1960, das der Steuerpflichtige im Jahr 2015 angeschafft hat,
Kommt es bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zu nachträglichen Herstellungskosten,
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