Archiv 2015 - Bewertung des Umlaufvermögens (Fortsetzung) von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung des Umlaufvermögens (Fortsetzung)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bewertung des Umlaufvermögens (Fortsetzung)
  • Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB
  • Bewertung von Forderungen nach § 266 HGB
  • Bewertung von Forderungen im Warenverkehr
  • Besonderheiten der Steuerbilanz

Quiz zum Vortrag

  1. wird – soweit eine Wertberichtigung erforderlich ist – entweder einzeln oder pauschal wertberichtigt.
  2. wird –soweit eine Wertberichtigung erforderlich ist – zugleich einzeln und auch pauschal wertberichtigt.
  3. kann nur pauschal wertberichtigt werden.
  1. müssen – soweit eine Wertminderung eingetreten ist – in der Handelsbilanz und können in der Steuerbilanz bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wertberichtigt werden.
  2. müssen – soweit eine Wertminderung eingetreten ist – in beiden Bilanzen wertberichtigt werden.
  3. können –soweit eine Wertminderung eingetreten ist – in beiden Bilanzen wertberichtigt werden.
  1. stets vom Nettobetrag der Forderung berechnet.
  2. stets vom Bruttobetrag der Forderung berechnet.
  3. wahlweise vom Bruttobetrag oder vom Nettobetrag der Forderung berechnet.
  1. so ist in der Handelsbilanz der höhere Wert anzusetzen.
  2. so kann in der Handelsbilanz der höhere Wert angesetzt werden.
  3. bleibt es beim Ansatz des niedrigeren Wertes.
  1. in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zulässig.
  2. in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zwingend anzuwenden
  3. darf in der Steuerbilanz nicht angewendet werden.
  1. in der Handelsbilanz angewendet werden.
  2. in der Steuerbilanz angewendet werden.
  3. in beiden Bilanzen nicht angewendet werden.
  1. Grundsatz der Einzelbewertung.
  2. Vorsichtsprinzip.
  3. Realisationsprinzip.
  1. handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässig.
  2. handelsrechtlich aber nicht steuerrechtlich zulässig.
  3. Steuerrechtlich aber nicht handelsrechtlich zulässig.
  1. vorrangig nach den Erfahrungen des Kaufmanns in der Vergangenheit.
  2. vorrangig nach der in Zukunft eintretenden wirtschaftlichen Entwicklung.
  3. vorrangig nach der persönlichen Auffassung des Kaufmanns.
  1. mit 10.000 € zu bewerten.
  2. mit 12.000 € zu bewerten.
  3. mit dem Bruttobetrag bei Geldeingang in 03 zu bewerten.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung des Umlaufvermögens (Fortsetzung)

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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