Archiv 2015 - Rücklage für Ersatzbeschaffung von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Rücklage für Ersatzbeschaffung“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rücklagen für Ersatzbeschaffung
  • Übertragung stiller Reseven nach R 6.6 EStR
  • Fallbeispiel 1
  • Fallbeispiel 2
  • Fallbeispiel 3
  • Überleitungsrechnung

Quiz zum Vortrag

  1. führt zu einem Abzug in der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn.
  2. führt zu einer Hinzurechnung in der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn.
  3. wirkt sich in der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn nicht aus.
  1. können diese, wenn Ersatzbeschaffungsabsicht besteht, steuerrechtlich neutralisiert werden.
  2. können diese in der Steuerbilanz nicht neutralisiert werden, wenn von vornherein keine Ersatzbeschaffung geplant ist.
  3. können diese, wenn Ersatzbeschaffungsabsicht besteht, handelsrechtlich und steuerrechtlich neutralisiert werden.
  1. die Anschaffungskosten und die AfA – Bemessungsgrundlage.
  2. die Anschaffungskosten nicht jedoch die AfA – Bemessungsgrundlage.
  3. die AfA – Bemessungsgrundlage nicht jedoch die Anschaffungskosten.
  1. wenn es bei einem Sturm zerstört wird.
  2. wenn es gestohlen wird.
  3. wenn es unter wirtschaftlichem Druck verkauft wird.
  1. nur in dem Umfang übertragen werden, in dem die Entschädigungssumme für Zwecke der Ersatzbeschaffung verwendet worden ist.
  2. dennoch in vollem Umfang übertragen werden.
  3. nicht auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.
  1. eine neue Produktionsmaschine sein.
  2. eine gebrauchte Produktionsmaschine sein.
  3. jedes Wirtschaftsgut sein, dass im Produktionsbereich eingesetzt wird.
  1. nur auf angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden.
  2. nur auf aus dem Privatvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter übertragen werden.
  3. sowohl auf angeschaffte als auch auf aus dem Privatvermögen eingelegte Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Rücklage für Ersatzbeschaffung

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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