Der Vortrag „Aufgabe 50 - Neubewertungsmodell: Grundstück und Maschine“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.
Eine Maschine weist nach einer früheren Neubewertung einen Buchwert von 500.000 € auf. Für diese Maschine besteht noch eine Neubewertungsrücklage von 80.000 €. Bei einer erneuten Neubewertung sinkt ihr Wert auf 390.000 €. Die Wertminderung beträgt somit 110.000 €. Wie ist die Wertminderung grundsätzlich zu erfassen?
Ein Unternehmen wendet für eine Klasse von Sachanlagen das Neubewertungsmodell nach IAS 16 an. Eine Maschine hatte ursprünglich einen Buchwert von 800.000 €. In einem früheren Geschäftsjahr wurde ihr Wert um 120.000 € auf 680.000 € herabgesetzt. Die Wertminderung wurde vollständig erfolgswirksam erfasst; eine Neubewertungsrücklage bestand nicht. Am aktuellen Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert der Maschine 850.000 €. Vereinfachend sind zwischenzeitliche Abschreibungen nicht zu berücksichtigen. Wie ist die Wertsteigerung von 170.000 € grundsätzlich zu erfassen?
Ein Gebäude wurde ursprünglich für 2.000.000 € erworben. In einem früheren Geschäftsjahr wurde es im Rahmen des Neubewertungsmodells auf 2.500.000 € aufgewertet. Die daraus entstandene Neubewertungsrücklage beträgt am aktuellen Bilanzstichtag noch 400.000 €. Aufgrund veränderter Marktbedingungen beträgt der neue beizulegende Zeitwert des Gebäudes nur noch 1.950.000 €. Der Buchwert unmittelbar vor der erneuten Neubewertung beträgt 2.500.000 €. Wie ist die erforderliche Abwertung von 550.000 € grundsätzlich zu erfassen?
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