Der Vortrag „Aufmerksamkeiten“ von Adrian Iwan ist Bestandteil des Kurses „Lohnsteuerrecht“.
Die Behandlung der Aufmerksamkeiten ist in R 19.6 Abs. 1 und 2 LStR geregelt.
Zu den Aufmerksamkeiten gem. R 19.6 Abs. 2 S. 1 LStR gehört auch die unentgeltliche Überlassung von Getränken und Genussmitteln zum Verzehr im Betrieb.
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € (Freigrenze) aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses.
Aufmerksamkeiten können auch Geldzuwendungen sein, wenn ihr Wert gering ist.
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