Die Befristung von Arbeitsverhältnissen - Die Form der Befristung und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Befristung von Arbeitsverhältnissen - Die Form der Befristung und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wird, liegt ein wirksamer unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
  2. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag per Telefax geschlossen wird, liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
  3. Eine mündliche Kündigung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam.
  4. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wird, ist er unwirksam.
  1. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur dann fristgerecht gekündigt werden, wenn das in dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
  2. Befristete Arbeitsverhältnisse können immer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  3. Befristete Arbeitsverhältnisse können überhaupt nicht gekündigt werden.
  4. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur dann nicht fristgerecht gekündigt werden, wenn das in dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
  1. Befristete Arbeitsverträge verlängern sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nach Ende des befristeten Vertrages mit Wissen des Arbeitgebers fortsetzt, ohne dass dieser unverzüglich widerspricht.
  2. Ein kalenderbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vorgesehenen Zeit, ohne dass der Arbeitgeber noch irgendetwas unternehmen muss.
  3. Befristete Arbeitsverträge werden automatisch unbefristet, wenn die Mitarbeiterin zum vorgesehenen Endtermin schwanger ist.
  4. Ein sachgrundbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Wegfall des Sachgrundes, ohne dass der Arbeitgeber noch irgendetwas unternehmen muss.

Dozent des Vortrages Die Befristung von Arbeitsverhältnissen - Die Form der Befristung und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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