Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Beweislast für den Zugang und die Kündigung mit Vollmacht von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Beweislast für den Zugang und die Kündigung mit Vollmacht“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Den Zugang einer Kündigung muss immer derjenige beweisen, der gekündigt hat.
  2. Der Zugang einer Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Empfänger sie tatsächlich in Händen hält.
  3. Während der Dauer einer Erkrankung ist der Zugang einer Kündigung beim Arbeitnehmer nicht möglich.
  4. Der Zugang einer Kündigung lässt sich durch einen Versand der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein nachweisen.
  1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per E-Mail ist unwirksam.
  2. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Telefax ist unwirksam.
  3. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber per Telefax wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt.
  4. Wenn ein Arbeitnehmer nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sein Arbeitsverhältnis kündigt, beträgt die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften zwei Monate zum Ende des Kalendermonats.
  1. alle genannten Aussagen treffen nicht zu
  2. Abmahnungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
  3. Die Kündigung eines Arbeitgebers während einer Erkrankung des Arbeitnehmers ist unwirksam.
  4. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers ist immer unwirksam.
  5. Während eines vom Arbeitgeber bewilligten Urlaubs des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht wirksam kündigen.

Dozent des Vortrages Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Beweislast für den Zugang und die Kündigung mit Vollmacht

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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