Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung zur Kündigung von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung zur Kündigung“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Jedes Arbeitsverhältnis kann eine Probezeit haben.
  2. Während einer Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen.
  3. Jedes Arbeitsverhältnis muss eine Probezeit haben.
  4. Während einer Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis immer fristlos gekündigt werden.
  1. Außerhalb einer Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern das Arbeitsverhältnis noch keine zwei Jahre besteht, vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.
  2. Außerhalb einer Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern das Arbeitsverhältnis noch keine zwei Jahre besteht, vier Wochen.
  3. Außerhalb einer Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern das Arbeitsverhältnis noch keine zwei Jahre besteht, einen Monat.
  4. Außerhalb einer Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern das Arbeitsverhältnis noch keine zwei Jahre besteht, einen Monat zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.
  1. Wenn der Arbeitgeber in einer fristgerechten Kündigung ein falsches Enddatum angibt, ist die Kündigung wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zu dem sich aus dem Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergebenden richtigen Termin.
  2. Wenn der Arbeitgeber in einer fristgerechten Kündigung ein falsches Enddatum angibt, ist die Kündigung unwirksam.
  3. Wenn der Arbeitgeber in einer fristgerechten Kündigung ein falsches Enddatum angibt, ist die Kündigung wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zu dem von dem Arbeitgeber genannten Termin.
  4. Wenn der Arbeitgeber in einer fristgerechten Kündigung ein falsches Enddatum angibt, ist die Kündigung wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Dozent des Vortrages Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung zur Kündigung

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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