Entgeltfortzahlung: Ärztliche Bescheinigung von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Entgeltfortzahlung: Ärztliche Bescheinigung“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. alle genannten Aussagen treffen nicht zu
  2. Entgeltfortzahlung steht einem Arbeitnehmer immer zu, wenn er seinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.
  3. Entgeltfortzahlung steht einem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er sich nicht zu Hause aufhält.
  4. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dann zwingend vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Werktage dauert.
  5. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dann zwingend vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Arbeitstage dauert.

Dozent des Vortrages Entgeltfortzahlung: Ärztliche Bescheinigung

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

Kundenrezensionen

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